Eltern haben bis zum 18. Geburtstag ihres Kindes auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn dieses eigene Einkünfte oder Bezüge zur Verfügung hat.
Erst nach dem 18. Geburtstag des Kindes darf das Kindergeld gekürzt bzw. ganz gestrichen werden.
BFH, AZ VI R 162/98