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Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ab 2008

26 Oktober 2007 Keine Kommentare

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 in Kraft. (Danke für den Hinweis, Stefan.)

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sollen die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2008 wie folgt aussehen:
63.600,00 Euro jährlich / 5.300,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung West
54.000,00 Euro jährlich / 4.500,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ost
48.150,00 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost
Bis zu diesen Grenzen sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll von 3975,00 Euro auf 4012,50 Euro pro Monat (47.100,00 Euro bzw. 48.150,00 Euro pro Jahr) angehoben werden. Wer mehr verdient, darf sich privat krankenversichern. Wer bereits seit 2002 privat krankenversichert ist, für den beträgt die Versicherungspflichtgrenze statt bisher 3562,50 Euro künftig 3600,00 Euro monatlich (42.750,00 Euro bzw. 43.200,00 Euro pro Jahr).

Familienangehörige bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, sofern ihr Einkommen 355,00 Euro monatlich (bisher 350,00 Euro) nicht übersteigt. Für Minijobber gilt hier die 400,00 Euro Grenze.

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