Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind allen Monaten der Ausbildung anteilig anzurechnen, auch für die Monate, in denen Kindergeld unabhängig von eigenen Einkünften des Kindes gezahlt wurde.
BFH, AZ VI R 34/99
Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld sind allen Monaten der Ausbildung anteilig anzurechnen, auch für die Monate, in denen Kindergeld unabhängig von eigenen Einkünften des Kindes gezahlt wurde.
BFH, AZ VI R 34/99