Bundeskindergeldgesetz

Weil ich gerade danach gefragt wurde und man natürlich seine Quellen nennen sollte:

Das Bundeskindergeldgesetz ist in seiner derzeit aktuellen Fassung hier online abrufbar.
Geändert hat sich zum 01.01.2004 nicht viel, nämlich nur der § 2, Absatz 2, Satz 2:
Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat.

Diese Änderung wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossen, das mit allen anderen Änderungen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 68 als PDF abrufbar ist.

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