BAfög-Statistik 2010

Das Statistische Bundesamt hat die BAfög-Statistik 2010 vorgelegt:

Pressemitteilung Nr.269 vom 19.07.2011


Zusammenfassung:

  • BAfög Empfänger: 916.000 (+5% zum Vorjahr)
  • Davon sind 324.000 Schüler mit durchschnittlich 357€ pro Person
  • wohingegen 592.000 Studenten 436€ pro Person erhalten
  • 49% aller Empfänger beanspruchen die Vollförderung (+1,4% zum Vorjahr)
  • Die Teilförderung ist zum Vorjahr um +8,6% gestiegen

Ergänzend dazu könnt Ihr in der folgenden Statistik den Verlauf der Beitragshöhe für Studenten von 1991 bis 2010 einsehen.

Studentenjobs

Quelle: statista.com

Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ab 2008

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 in Kraft. (Danke für den Hinweis, Stefan.)

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sollen die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2008 wie folgt aussehen:
63.600,00 Euro jährlich / 5.300,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung West
54.000,00 Euro jährlich / 4.500,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ost
48.150,00 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost
Bis zu diesen Grenzen sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll von 3975,00 Euro auf 4012,50 Euro pro Monat (47.100,00 Euro bzw. 48.150,00 Euro pro Jahr) angehoben werden. Wer mehr verdient, darf sich privat krankenversichern. Wer bereits seit 2002 privat krankenversichert ist, für den beträgt die Versicherungspflichtgrenze statt bisher 3562,50 Euro künftig 3600,00 Euro monatlich (42.750,00 Euro bzw. 43.200,00 Euro pro Jahr).

Familienangehörige bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, sofern ihr Einkommen 355,00 Euro monatlich (bisher 350,00 Euro) nicht übersteigt. Für Minijobber gilt hier die 400,00 Euro Grenze.

Personenkennziffer, die etwas andere Volkszählung

Der Bundesrat hat jüngst beschlossen, dass ab Juli 2007 ausnahmslos sämtlichen Bundesbürgern und -bürgerinnen vom Bundeszentralamt für Steuern eine Personenkennziffer verpasst wird.
Sie umfasst Namen, Künstlernamen, Geschlecht, Geburtsort, Adresse etc. Der bereits vorhandene Datenbestand soll im Zuge dessen durchforstet, auf den aktuellen Stand gebracht und bereinigt werden.
Nicht nur das, später ist auch eine umfangreiche Verknüpfung mit anderen Datenbeständen vorgesehen.
Der gläserne Bürger, da kommt er her …

[Verordnung zur Einführung dauerhafter Identifikationsnummern in Besteuerungsverfahren und zur Änderung der Zweiten Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung (PDF) | Beschluss des Bundesrates vom 03.11.2006 (PDF)]

Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung sind beschlossen

Wie zu erwarten, hat das Bundeskabinett gestern die Erhöhung der Beiträge zur Rentenversicherung von derzeit 19,5 Prozent auf 19,9 Prozent ab 01.01.2007 beschlossen.
Dazu kommen dann noch die geplante Erhöhung der Beiträge zur Krankenversicherung um 0,5 Prozent sowie die bereits feststehende Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozent.

Gesenkt hingegen werden aller Voraussicht nach die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von derzeit 6,5 Prozent auf dann 4,5 Prozent.
Bleibt trotzdem leider unter dem Strich weniger in der Tasche. Daher heisst es wohl weiterhin: dieses Jahr noch kaufen, was gekauft werden muss.

Steueränderungsgesetz 2007

Das Finanzamt Bayern ist so nett, eine Zusammenstellung der Änderungen zu veröffentlichen, die sich mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ergeben werden.
Im einzelnen betrifft das u.a. die Altersgrenzen bei der Berücksichtigung von Kindern, die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, die Einführung der sog. Reichensteuer und andere Steuersachen, die den Steuerzahlern abgezwackt werden.
Naja, so kann wenigstens niemand behaupten, das käme aber doch sehr überraschend. Ihr seid alle gewarnt. 😉

[Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 2007]

Gut 6000 pumpen sich das Geld fürs Studium

Wie Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) frohgemut in einer gestrigen Pressemitteilung verkündet, nehmen bereits 6000 Studierende den Bildungskredit der KfW in Anspruch.
Ist das tatsächlich eine freudige Nachricht? Nicht wirklich, möchte ich meinen, vor allem, wenn solche Aussage getroffen wird:
Ein Studienkredit schafft größere finanzielle Unabhängigkeit und bietet eine Grundlage für eine verlässliche Planung des Studiums. (Zitat Annette Schavan aus der PM)

Vielleicht habe ich aber auch nur was missverstanden, und der Aufbau eines Schuldenberges zur Finanzierung des Studiums bedeutet in Wahrheit finanzielle Unabhängigkeit?
Davon, dass Universitäten besser mit Personal und Mitteln ausgestattet werden, damit Studierende auch immer zügig die Seminare etc. belegen können, die die Prüfungsordnung vorschreibt, habe ich noch nichts gelesen.
Genausowenig drang glücklich Nachricht an mein Ohr, dass ebenso vehement in die Schaffung bzw. den Ausbau einer Stipendienkultur investiert wird, wie in die Ausgestaltung der verschiedensten Kreditangebote.
Hmm, vielleicht werden aber Bafög-Empfänger jetzt doch von den Studiengebühren befreit? Oder werden die Studiengebühren wieder abgeschafft? Nein? Komisch …

[Pressemitteilung vom 18.07.2006: Nach drei Monaten nutzen bereits 6.000 Studierende die neuen KfW-Studienkredite]

Wird der Solidaritätszuschlag abgeschafft?

Die jüngeren Studierenden werden sich wahrscheinlich gar nicht mehr daran erinnern und nehmen den Solidaritätszuschlag als staatsgegeben hin oder machen sich schlicht gar keine Gedanken, woher er kam und warum er nicht längst wieder gegangen.
Ursprünglich war dieser Solidaritätszuschlag einmal dazu gedacht gewesen, nach dem Mauerfall den „Aufbau Ost“ zu beschleunigen und wurde daher mit diesem netten Wort „Solidarität“ bedacht. Ausserdem war er befristet (1991-1992).
Heimlich, still und leise hat er sich jedoch in unsere monatlichen Abschläge vom Gehalt eingenistet und ist seit 1995 partout nicht mehr aus unserer Abrechnung wegzukriegen.

Wirklich? Es gibt nämlich Leute, die bezweifeln, dass ein solcher unbefristeter Zuschlag verfassungsgemäss ist. Der Staat dürfe zwar Sonderabgaben zur kurzfristigen Behebung einer Notlage einführen, eine unbefristete Sonderabgabe sei jedoch nicht zulässig.
Deshalb ist unter dem AZ VII B 324/05 beim Bundesfinanzhof eine sog. Nichtzulassungsbeschwerde anhängig.

Wer bei positiver Entscheidung – also möglichst baldiger und evt. sogar rückwirkender Abschaffung dieser dauerhaften Sonderabgabe – von einer Erstattung profitieren möchte, sollte bei seinem Finanzamt gegen seine Steuerbescheide mit Hinweis auf das Verfahren Einspruch erheben. Formlos genügt. Nur tun muss man es. 😉

[Pressemitteilung des BFH vom 06.04.2006]

Kindergeld künftig nur noch bis zum 25. Lebensjahr

Der 1. April ist schon vorbei, also scheint die dpa-Meldung leider echt zu sein:
Die Regierungskoalition plant, ab 1. Januar 2007 die Bezugsdauer für Kindergeld zu verkürzen; bisher wird es für Kinder in Ausbildung und ohne eigenes Einkommen längstens bis zum 27. Lebensjahr gewährt (plus Wehr-/Zivildienstzeit), künftig soll die Grenze auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt werden.
Für ältere Kinder soll es eine Übergangsregelung geben.

Nachtrag 10.05.2006:
Zitat aus der heutigen Pressemitteilung des BMF zum Steueränderungsgesetz 2007:
Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres. Neben einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage trägt diese Maßnahme auch der künftig veränderten Bildungsstruktur mit schneller zu erreichenden Schulabschlüssen Rechnung.
Sie vermittelt zudem einen Anreiz, ein aufgenommenes Studium zügiger zu beenden.

Besonders der letzte Satz dürfte gut vermitteln, auf welchen Wolken die Regierung manchesmal so wandelt …

[Gesetzentwurf zum Steueränderungsgesetz 2007 als PDF]

Änderungen in den Abgaben für 400 € Jobs

Am 22.02. bereits beschloss das Bundeskabinett, die pauschal vom Arbeitgeber zu entrichtenden Abgaben für die sog. Minijobs von derzeit 25 Prozent ab dem 01.07.2006 auf 30 Prozent zu erhöhen, wobei sich der Beitrag zur Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent und der Beitrag zur Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent erhöhen soll, der pauschale Beitrag zur Lohnsteuer bleibt bei 2 Prozent.
Minijobs in Privathaushalten sollen davon allerdings nicht betroffen sein.

Viele in Minijobs arbeitende Studenten und Studentinnen werden sicher darunter leiden, denn Arbeitgeber suchten und fanden den Ausweg, diese Erhöhung zu umgehen und die Abgabenlast auf die Minijobber abzuwälzen.

Wie das konkret aussehen wird, ist in einem Artikel von Stephan Krukowska vom ASTA der Uni Kiel nachzulesen, der mir bzw. uns seine Ausführungen freundlicherweise zur Verfügung stellt (BTW, vielen Dank!):

Nach wie vor müssen viele Studierende neben dem Studium arbeiten. Diese Notwendigkeit wird bei drohenden Studiengebühren sicher nicht geringer werden, denn 1.000 € Mehrkosten im Jahr werden wohl kaum durch reine Umschichtungen innerhalb des studentischen Budgets aufgebracht werden können. Fraglich bleibt aber, ob Städte wie Kiel überhaupt genügend Möglichkeiten bieten einen Job zu finden, denn im März 2006 lag die offizielle Arbeitslosigkeit hier bei über 16% (Landesdurchschnitt: gut 11%, Bundesdurchschnitt: 12%).
Auf möglicherweise weniger Geld für mehr geleistete Arbeitsstunden müssen sich zudem studentische Jobber zum 1.7.06 einstellen. Dann nämlich werden die Arbeitgeberpauschalen bei den Minijobs bis 400 € auf satte 30% erhöht. Konkret heißt das, das ein Arbeitgeber dann zu den 400 € Lohnkosten noch Abgaben von 120 € entrichten muss. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der Abgabenfreiheit.
Wenn der Arbeitgeber allerdings den Lohn geringfügig erhöht (und nach dem 1.7.06 werden das immer mehr Arbeitgeber versuchen; einige Firmen bieten schon jetzt in Kiel keine Jobs mehr bis 400 € an) und einen Betrag innerhalb der sog. Gleitzone zwischen 400 € und 800 € zahlt, dann fallen für ihn bei Studierenden nur noch Beiträge zur Rentenversicherung an (9,75 %). Nehmen wir an, der Vertrag ändert sich auf 420 € statt 400 €, dann hat der Arbeitgeber statt 120 € Abgaben bei einem 400 € Minijob nur noch rund 40 € Abgaben in die Rentenversicherung zu zahlen. Mit dem Mehrlohn von 20 € hat er dann nur etwa halb so viel Zusatzkosten (rund 60 €) wie bei einem 400 € Job (120 €).
Dumm wird das aber für den studentischen Jobber: zum einen muss er um die zwei Stunden mehr für die 420 € arbeiten, zum anderen fallen auch für ihn in der Gleitzone Rentenversicherungsbeiträge von etwa 20 € an. Das mag man ja als Investition in die Zukunft (was immer das ist…) bezeichnen, aktuell bekommt der Studi dann aber mit den ca. 2 Stunden Mehrarbeit auch nur noch 400 € netto im Monat. Noch dramatischer wird das, wenn er womöglich noch in der studentischen Familienversicherung bei seinen Eltern krankenversichert ist. Bis 400 € monatlich kann er nämlich bei einem Minijob dazu verdienen, ohne selbst krankenversicherungspflichtig zu werden. Verdient er aber regelmäßig mehr als 400 € im Monat, dann kann er nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern muss sich selbst bei der Krankenkasse versichern. Kosten: knapp 60 € im Monat.
Damit sinkt sein monatliches Einkommen dann sogar auf unter 350 €! Und das wohlgemerkt bei einigen Arbeitsstunden im Monat mehr!
Fazit: die Abgabenerhöhung bei den Minijobs bis 400 € soll mehr Geld in die maroden Sozialkassen spülen, doch da es die Gleitzone nach wie vor unverändert gibt, werden viele Arbeitgeber wohl gerade für Studierende keine Jobs bis 400 € mehr anbieten, fahren sie doch mit Jobs, die mit über 400 € entlohnt werden, deutlich besser: sie haben weniger Abgaben und bekommen mehr Arbeitsstunden für ihr Geld. Die Gelackmeierten sind dann wieder mal die Studierenden, denen ohnehin nichts mehr in die Taschen reingesteckt, denen aber inzwischen sogar aus beiden Taschen genommen wird. Und bei den Sozialkassen wird dann letztendlich auch weniger Geld ankommen. Schöne Reform.
(Stephan Krukowska)

Schon jetzt für die Rente sparen

Wusstet ihr, dass es sogar ein Institut für Altersvorsorge gibt? Wahrscheinlich nicht, denn laut einer Studie dieses DIA kümmert es die Studierendenschaft noch herzlich wenig, wie es denn mal um ihre finanzielle Altersversorgung stehen wird.
Und das ist nicht gut. Denn nichts ist so sicher, wie jenes, dass unsere Rente nicht sicher ist.

Ich fasse zum Thema Altersvorsorge die Ratschläge der Finanzexperten mal kurz und bündig zusammen:

  • möglichst zügig studieren, damit je früher, desto mehr in die Rentenversicherung gezahlt werden kann
  • wer zur Studienfinanzierung nebenher arbeiten muss, zahlt zwar höchstwahrscheinlich auch in die Rentenversicherung, sollte aber parallel gleich mit der privaten Vorsorge beginnen, um die Verzögerungen beim Studienabschluss etwas auszugleichen
  • private Vorsorge sollte den Menschen inzwischen durch das ganze Erwerbsleben begleiten, über 25 oder mehr Jahre findet sich nach einschlägigen Erfahrungen ein hübsches Sümmchen zusammen, das den Lebensstandard im Alter sichern hilft

[Beispielrechnungen bei web.de | DIA]