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Artikel der Kategorie: Praktikum

Praktikum, Rentenversicherung »

[3 Nov 2005 | No Comment | ]

Auslandssemester werden rentenrechtlich als Ausbildungszeit angerechnet, solange das Studium nach den in Deutschland geltenden Vorschriften anerkannt wird.
Wer im Ausland Rentenbeiträge zahlen muss, sollte diese Unterlagen unbedingt aufbewahren, genauso wie alle anderen Rentenversicherungsunterlagen natürlich auch. Innerhalb der EU besteht ein Sozialversicherungsabkommen, nach dem auch die im Ausland entrichteten Beiträge auf die Rente angerechnet werden.
Im Studium vorgeschriebene Praktika werden ebenfalls auf die Ausbildungszeit angerechnet. Das gilt natürlich auch für Praktika im Ausland.
Mit Abschluss des Studiums endet allerdings die Anrechnung von Ausbildungszeiten. Wer danach noch promovieren will, …

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[15 Okt 2004 | No Comment | ]

Da der rechtliche Status von Praktikanten/-innen nicht eindeutig geklärt ist, empfiehlt es sich, für ein Praktikum einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, in dem so essentielle Dinge wie Vergütung, Arbeitszeiten, Inhalte, Urlaub etc. geregelt werden können.
Pflichtpraktika fallen übrigens unter das Berufsbildungsgesetz, nach dem Praktikanten Anspruch auf eine Vergütung und Urlaub haben – zumindest theoretisch. Ein Vertrag empfiehlt sich dennoch, um in diesen Punkten Missverständnissen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Ausserdem kann man so ja schon mal das Verhandeln üben. 😉
Speziell für Studierende …

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[1 Sep 2004 | No Comment | ]

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihr Rundschreiben vom 06.10.1999 zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht bei beschäftigten Studenten/Studentinnen den veränderten gesetzlichen Gegebenheiten angepasst und ein neues Rundschreiben vom 27.07.2004 veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen vor allem die Versicherungsfreiheit von Praktika, das Rundschreiben kann hier als PDF abgerufen werden.
Update 03.09.2004: Alle Änderungen für Praktika sind jetzt eingearbeitet.

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[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Wer für die Anfertigung der Diplomarbeit „Kenntnisse in der betrieblichen Praxis“ erwirbt und dafür eine Vergütung erhält, für den wird das wie ein während des Studiums vorgeschriebenes Praktikum gewertet.
D.h. die Beschäftigung ist versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – übrigens unabhängig von der Höhe der Vergütung.
Bitte beachtet in diesem Fall, dass ihr im Betrieb keine für das Unternehmen weiter verwertbare Arbeitsleistung erbringen, sondern nur im Rahmen eurer Diplomarbeit tätig sein dürft (die Festschreibung eines solchen Passus in den Arbeitsvertrag ist daher …

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[26 Mai 2004 | No Comment | ]

1. Nicht vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:
1.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
1.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat allerdings die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur …