Die Zeit in der Schule, der Fachhochschule und der Universität ab dem 17. Lebensjahr wird weiterhin mit bis zu 8 Jahren als Anrechnungszeit berücksichtigt. Das heißt, dass in diesen Jahren zwar keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen, dass die Zeit aber dennoch zum Beispiel bei einem vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen angerechnet wird. Es entstehen also keine Lücken in der Versicherungsbiographie.
Allerdings fällt nach einer vierjährigen Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2009 die sogenannte rentenrechtliche Höherbewertung von bis zu 36 Monaten weg. Nach dieser Regelung wirkte sich ein Teil der Studienzeit sogar rentensteigernd aus.
Dass diese Regelung nun wegfällt, ist jedoch begründbar: Schließlich sind mit einem Studium die Chancen auf höheres Einkommen – und damit eine höhere Rente – ohnehin schon viel größer. Übrigens: Für Ausbildungszeiten, die in der Rentenversicherung nicht angerechnet werden, besteht immer die Möglichkeit, freiwillig Beiträge nachzuzahlen.
Zitiert aus Studium und Rente, eine Informationsseite des BMGS, die mit dem schönen Titel Heute verlässlich für morgen wirbt …
Meine Meinung: an unserer Altersversorgung ist gar nichts verlässlich, genauso wie am Rest des sozialen Sicherungssystems. Und jede/r, die/der jeden Monat etwas Geld lockermachen kann, sollte dies für eine private Vorsorge schon in jungen Jahren nutzen.
Am besten, die Eltern fangen schon bei der Geburt an, z.B. für die Ausbildung zu sparen. Aber halt! Werdet dann bloss nicht arbeitslos oder rutscht gar in Hartz IV, dann muss nämlich jegliches angesparte Vermögen (abzüglich eines Freibetrages), egal, für welchen hehren Zweck es mal gedacht war, auf den Tisch gelegt und aufgezehrt werden. Also spart lieber nichts, sondern lasst die Kinder für ihr Studium einen Bildungskredit aufnehmen, an dem sie mit ein bisschen Glück die nächsten 30 Jahre ihres Arbeitslebens abzahlen … (sorry, bin heute etwas vergnatzt).