Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ab 2008

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 in Kraft. (Danke für den Hinweis, Stefan.)

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sollen die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2008 wie folgt aussehen:
63.600,00 Euro jährlich / 5.300,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung West
54.000,00 Euro jährlich / 4.500,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ost
48.150,00 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost
Bis zu diesen Grenzen sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll von 3975,00 Euro auf 4012,50 Euro pro Monat (47.100,00 Euro bzw. 48.150,00 Euro pro Jahr) angehoben werden. Wer mehr verdient, darf sich privat krankenversichern. Wer bereits seit 2002 privat krankenversichert ist, für den beträgt die Versicherungspflichtgrenze statt bisher 3562,50 Euro künftig 3600,00 Euro monatlich (42.750,00 Euro bzw. 43.200,00 Euro pro Jahr).

Familienangehörige bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, sofern ihr Einkommen 355,00 Euro monatlich (bisher 350,00 Euro) nicht übersteigt. Für Minijobber gilt hier die 400,00 Euro Grenze.

Betriebliche Altersvorsorge bleibt abgabenfrei

Das Kabinett hat gestern eine unbefristete Abgabenfreiheit für die betriebliche Altersversorgung beschlossen, die durch Entgeltumwandlung gesparten Beiträge bleiben also weiterhin sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei, sofern sie vier Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten.
Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Also, meine lieben arbeitenden Studenten und Studentinnen, ich wiederhole gern mein Mantra: spart bereits jetzt für eure Rentenzeit, denn in eurem Alter lohnen sich auch kleinere Beträge. Und wenn man dann auch noch was „geschenkt“ kriegt …

[Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]

Sozialversicherungsbeiträge ab 2007

Die Zahlen für die ab Januar 2007 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):

Arbeitslosenversicherung: 4,2 % (6,5 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,5 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 %
Pflegeversicherung: 1,7 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 1,95 % (1,95 %)

Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen z.Zt. bei:
63.000,00 Euro jährlich / 5.250,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung West
54.600,00 Euro jährlich / 4.550,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ost
42.750,00 Euro jährlich / 3.562,50 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost

Änderungen in den Abgaben für 400 € Jobs

Am 22.02. bereits beschloss das Bundeskabinett, die pauschal vom Arbeitgeber zu entrichtenden Abgaben für die sog. Minijobs von derzeit 25 Prozent ab dem 01.07.2006 auf 30 Prozent zu erhöhen, wobei sich der Beitrag zur Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent und der Beitrag zur Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent erhöhen soll, der pauschale Beitrag zur Lohnsteuer bleibt bei 2 Prozent.
Minijobs in Privathaushalten sollen davon allerdings nicht betroffen sein.

Viele in Minijobs arbeitende Studenten und Studentinnen werden sicher darunter leiden, denn Arbeitgeber suchten und fanden den Ausweg, diese Erhöhung zu umgehen und die Abgabenlast auf die Minijobber abzuwälzen.

Wie das konkret aussehen wird, ist in einem Artikel von Stephan Krukowska vom ASTA der Uni Kiel nachzulesen, der mir bzw. uns seine Ausführungen freundlicherweise zur Verfügung stellt (BTW, vielen Dank!):

Nach wie vor müssen viele Studierende neben dem Studium arbeiten. Diese Notwendigkeit wird bei drohenden Studiengebühren sicher nicht geringer werden, denn 1.000 € Mehrkosten im Jahr werden wohl kaum durch reine Umschichtungen innerhalb des studentischen Budgets aufgebracht werden können. Fraglich bleibt aber, ob Städte wie Kiel überhaupt genügend Möglichkeiten bieten einen Job zu finden, denn im März 2006 lag die offizielle Arbeitslosigkeit hier bei über 16% (Landesdurchschnitt: gut 11%, Bundesdurchschnitt: 12%).
Auf möglicherweise weniger Geld für mehr geleistete Arbeitsstunden müssen sich zudem studentische Jobber zum 1.7.06 einstellen. Dann nämlich werden die Arbeitgeberpauschalen bei den Minijobs bis 400 € auf satte 30% erhöht. Konkret heißt das, das ein Arbeitgeber dann zu den 400 € Lohnkosten noch Abgaben von 120 € entrichten muss. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der Abgabenfreiheit.
Wenn der Arbeitgeber allerdings den Lohn geringfügig erhöht (und nach dem 1.7.06 werden das immer mehr Arbeitgeber versuchen; einige Firmen bieten schon jetzt in Kiel keine Jobs mehr bis 400 € an) und einen Betrag innerhalb der sog. Gleitzone zwischen 400 € und 800 € zahlt, dann fallen für ihn bei Studierenden nur noch Beiträge zur Rentenversicherung an (9,75 %). Nehmen wir an, der Vertrag ändert sich auf 420 € statt 400 €, dann hat der Arbeitgeber statt 120 € Abgaben bei einem 400 € Minijob nur noch rund 40 € Abgaben in die Rentenversicherung zu zahlen. Mit dem Mehrlohn von 20 € hat er dann nur etwa halb so viel Zusatzkosten (rund 60 €) wie bei einem 400 € Job (120 €).
Dumm wird das aber für den studentischen Jobber: zum einen muss er um die zwei Stunden mehr für die 420 € arbeiten, zum anderen fallen auch für ihn in der Gleitzone Rentenversicherungsbeiträge von etwa 20 € an. Das mag man ja als Investition in die Zukunft (was immer das ist…) bezeichnen, aktuell bekommt der Studi dann aber mit den ca. 2 Stunden Mehrarbeit auch nur noch 400 € netto im Monat. Noch dramatischer wird das, wenn er womöglich noch in der studentischen Familienversicherung bei seinen Eltern krankenversichert ist. Bis 400 € monatlich kann er nämlich bei einem Minijob dazu verdienen, ohne selbst krankenversicherungspflichtig zu werden. Verdient er aber regelmäßig mehr als 400 € im Monat, dann kann er nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern muss sich selbst bei der Krankenkasse versichern. Kosten: knapp 60 € im Monat.
Damit sinkt sein monatliches Einkommen dann sogar auf unter 350 €! Und das wohlgemerkt bei einigen Arbeitsstunden im Monat mehr!
Fazit: die Abgabenerhöhung bei den Minijobs bis 400 € soll mehr Geld in die maroden Sozialkassen spülen, doch da es die Gleitzone nach wie vor unverändert gibt, werden viele Arbeitgeber wohl gerade für Studierende keine Jobs bis 400 € mehr anbieten, fahren sie doch mit Jobs, die mit über 400 € entlohnt werden, deutlich besser: sie haben weniger Abgaben und bekommen mehr Arbeitsstunden für ihr Geld. Die Gelackmeierten sind dann wieder mal die Studierenden, denen ohnehin nichts mehr in die Taschen reingesteckt, denen aber inzwischen sogar aus beiden Taschen genommen wird. Und bei den Sozialkassen wird dann letztendlich auch weniger Geld ankommen. Schöne Reform.
(Stephan Krukowska)

Umlageverfahren U1 und U2 neu geregelt

Wir lernen eine neue Abkürzung: das Ausgleichsverfahren für Lohnfortzahlungen bei Krankheit und Schwangerschaft/Mutterschutz heisst jetzt nicht mehr LFZG (Lohnfortzahlungsgesetz), sondern AAG (Gesetz über den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen).

Unsere Gesetzgebung hat im Änderungsrausch natürlich noch mehr neues beschlossen:
Jede Krankenkasse ist für die Durchführung des AAG zuständig, sie nimmt künftig auch die Beiträge entgegen. Die Möglichkeit, alle Umlagebeiträge z.B. zentral an eine AOK abzuführen, besteht somit nicht mehr. Für alle Minijobs werden die Umlagen jedoch weiterhin an die Minijob-Zentrale abgeführt.

Am Ausgleichsverfahren bei Schwangerschaft/Mutterschutz (Umlage U2) nehmen künftig alle Arbeitgeber unabhängig von der Betriebsgrösse teil.

Am Ausgleichsverfahren bei Krankheit (Umlage U1) nehmen alle Arbeitgeber teil, die im der Beurteilung eines Falles vorangegangenen Kalenderjahr an mindestens 8 Monaten nicht mehr als 30 Beschäftigte hatten.
Berechnet werden alle Beschäftigten, die Unterscheidung zwischen Arbeiter/-in und Angestellte/-r entfällt. Lediglich für kurzfristig Beschäftigte ist keine Umlage U1 zu entrichten, wenn sie nach Par. 3 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Logisch, gell?
Ach, was liebe ich diese Berechnungen, denn hier wird nicht jeder Arbeitnehmer über einen Kamm geschoren, sondern Teilzeitbeschäftigte nach einem besonderen Schlüssel eben nur zum Teil mitberechnet:
wöchentliche Arbeitszeit bis zu 30 Stunden = 0,75 Mitarbeiter/-in
wöchentliche Arbeitszeit bis zu 20 Stunden = 0,5 Mitarbeiter/-in
wöchentliche Arbeitszeit bis zu 10 Stunden = 0,25 Mitarbeiter/-in
Bis hierhin einleuchtend? Dann schliessen wir doch mal ein paar Arbeitgeber aus, die nicht am Umlageverfahren teilnehmen dürfen, egal, wieviele halbe oder dreiviertel Mitarbeiter/-innen sie haben: Bund, Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände, Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts, Hausgewerbetreibende, Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege, wobei letztere einmalig und unwiderruflich erklären könnten, sie wollten aber doch.

Immer noch alles klar? Wenn nicht, dann steht die zuständige Krankenkasse bestimmt für alle weiteren Fragen zur Verfügung.

Beitragssätze 2006

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2006 sehen wie folgt aus:
Rentenversicherung. 19,50 %
Arbeitslostenversicherung: 6,50 %
Pflegeversicherung: 1,70 %
Pflegeversicherung Kinderlose: 1,95 %

Die pauschalen Beitragssätze für geringfügig Beschäftigte sehen so aus:
Krankenversicherung: 11,00 %
Rentenversicherung: 12,00 %

Die jährliche Versicherungspflichtgrenze in 2006 liegt voraussichtlich bei:
47.250,00 Euro
Bei darüber hinausgehendem Verdienst besteht Versicherungsfreiheit in Kranken- und Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer/-innen, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2006 voraussichtlich 42.750,00 Euro.

Bemessungsgrenzen ab 2006

Die ab 2006 geltenden Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sehen wie folgt aus:

Kranken-/Pflegeversicherung
bundesweit: 3.562,50 Euro monatlich bzw. 42.750,00 Euro jährlich
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt
bundesweit: 3.937,50 Euro monatlich bzw. 47.250,00 Euro jährlich

Rentenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.250,00 Euro monatlich bzw. 63.000,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich

Arbeitslosenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.250,00 Euro monatlich bzw. 63.000,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich

Pflegeversicherung: Nachweis der „Eltern-Eigenschaft“

Ich hatte ja bereits hier über die ab Januar 2005 unterschiedlichen Beitragssätze zur Pflegeversicherung für Eltern und Kinderlose geschrieben.
Wie weist man denn nun nach, dass man zumindest mal ein Kind geboren und aufgezogen hat?
Auf der Seite vom Steuer Sparbuch sind alle Möglichkeiten zur Erbringung des Nachweises ausführlich beschrieben.

Pflegeversicherung, Krankengeld und Zahnersatz ab 2005

Krankengeld und Zahnersatz
Kassenpatienten müssen ab Juli 2005 die Beiträge für Zahnersatz und das Krankengeld allein aufbringen. Diese Sonderbeiträge belaufen sich auf 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens, davon entfallen 0,4 Prozent auf den Zahnersatz und 0,5 Prozent auf das Krankengeld.
Zuvor möchte der Gesetzgeber jedoch die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, ihre Beiträge um 0,9 Prozentpunkte zu senken, so dass im Endeffekt eine „geringere“ zusätzliche Belastung dabei herauskommen soll.
Beispiel: Beitragssatz 14 Prozent, die sich bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer brüderlich geteilt haben. Davon werden 0,9 Prozent per Gesetz (oder wie auch immer) gesenkt, bleiben 13,1 Prozent, wovon der Arbeitgeber die Hälfte, also 6,55 Prozent zahlt. Für den Arbeitnehmer kommen die oben erwähnten 0,9 Prozent zusätzlich dazu, er hat also einen Beitrag von 7,45 Prozent von seinem Gehalt für die Krankenversicherung abzugeben.

Pflegeversicherung
Ab 2005 müssen kinderlose Arbeitnehmer zwischen 23 und 65 Jahren statt bisher 0,85 Prozent vom Bruttolohn – die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber – 1,1 Prozent für die Pflegeversicherung abführen.

Bemessungsgrenzen ab 2005

Die ab 2005 geltenden Bemessungsgrenzen (vorbehaltlich der endgültigen Festlegung durch die Bundesregierung Ende dieses Jahres) in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sehen wie folgt aus:

Kranken-/Pflegeversicherung
bundesweit: 3.525,00 Euro monatlich bzw. 42.300,00 Euro jährlich
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt voraussichtlich 3.900 Euro monatlich bzw. 46.800,00 Euro jährlich. Das entspricht 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer, die bereits 2003 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich 42.300 Euro jährlich, analog zur Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung.

Rentenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.200,00 Euro monatlich bzw. 62.400,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich

Arbeitslosenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.200,00 Euro monatlich bzw. 62.400,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich