Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist ein Verlustabzug nicht zu berücksichtigen.
BFH, AZ VI R 169/00 vom 24.08.2001
Bei der Ermittlung der Einkünfte und Bezüge eines Kindes i.S. von § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG ist ein Verlustabzug nicht zu berücksichtigen.
BFH, AZ VI R 169/00 vom 24.08.2001