Das Deutsche Studentenwerk fordert in seiner Pressemitteilung vom 27.07.2005 (PDF), auch Bafög-Empfänger sollen wie in NRW bereits beschlossen, von Studiengebühren (für ein Erststudium) befreit werden.
Diese Forderung richtet sich insbesondere an BaWü, in der das „Konzept der sozialen Ausnahmetatbestände“ eher halbherzig daherkommt, wenn zwar eine Behinderung und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden (übrigens nichts von BaWü neu erfundenes, sondern bereits in den Regelungen für Langzeitstudenten umgesetzt), Bafög-Empfänger, die sonst nicht studieren könnten, aber zur Kasse gebeten werden:
„Warum werden aber nicht auch BAföG-Empfänger, die ohne diese staatliche Unterstützung nicht studieren könnten, von Studiengebühren befreit? Das müsste die logische Konsequenz sein, wenn man bei der Einführung von Studiengebühren wirklich auf die soziale und wirtschaftliche Situation von Studierenden abstellen will.“ (DSW-Präsident Prof. Dr. Rinkens)