Eltern, deren volljährige Kinder Zivil- oder Wehrdienst ableisten, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.
Die Eltern eines 21jährigen Zivis meinten, der Dienst ihres Sohnes sei einer Berufsausbildung gleichzusetzen, ausserdem decke die staatliche Vergütung nur einen geringen Teil des Lebensunterhaltes.
Das FG Düsseldorf hielt dagegen, dass schon im Jahressteuergesetz 1996 bewusst davon abgesehen worden war, Wehr- oder Zivildienst einer Ausbildung gleichzusetzen. Ob die Eltern Zuschüsse zahlen müssten, sei dabei rechtlich unerheblich, das Recht auf Kindergeld für volljährige Kinder sei nicht von einer konkreten Unterhaltsbelastung abhängig.
FG Düsseldorf, AZ 15 K 9488/97 Kg