Kosten für Studium als Fortbildung oder Ausbildung absetzen?

Ok, einen habe ich vor dem Urlaub noch, gerade frisch hereingekommen:
Nach dem vom Bundesrat am 09.07.2004 beschlossenen Gesetz können Kosten für die erstmalige Ausbildung / das Erststudium nur noch als Sonderausgaben bis zu einer Höhe von 4000 Euro geltend gemacht werden.
Das Gesetz gilt rückwirkend ab 01.01.2004 und ist hier als PDF abrufbar.
Wichtig: Damit sind alle bisherigen (auch die hier dargestellten) Urteile zum Thema Absetzbarkeit der Kosten für ein Studium als Fortbildung oder Ausbildung hinfällig geworden.

Näheres dazu unter steuerrat24.de
(auch der kostenfreie Teil ist recht informativ, die kostenpflichtige Version habe ich mir bisher nicht angesehen bzw. geleistet ;-))

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