Krankengeld und Zahnersatz
Kassenpatienten müssen ab Juli 2005 die Beiträge für Zahnersatz und das Krankengeld allein aufbringen. Diese Sonderbeiträge belaufen sich auf 0,9 Prozent des Bruttoeinkommens, davon entfallen 0,4 Prozent auf den Zahnersatz und 0,5 Prozent auf das Krankengeld.
Zuvor möchte der Gesetzgeber jedoch die gesetzlichen Krankenkassen verpflichten, ihre Beiträge um 0,9 Prozentpunkte zu senken, so dass im Endeffekt eine „geringere“ zusätzliche Belastung dabei herauskommen soll.
Beispiel: Beitragssatz 14 Prozent, die sich bisher Arbeitgeber und Arbeitnehmer brüderlich geteilt haben. Davon werden 0,9 Prozent per Gesetz (oder wie auch immer) gesenkt, bleiben 13,1 Prozent, wovon der Arbeitgeber die Hälfte, also 6,55 Prozent zahlt. Für den Arbeitnehmer kommen die oben erwähnten 0,9 Prozent zusätzlich dazu, er hat also einen Beitrag von 7,45 Prozent von seinem Gehalt für die Krankenversicherung abzugeben.
Pflegeversicherung
Ab 2005 müssen kinderlose Arbeitnehmer zwischen 23 und 65 Jahren statt bisher 0,85 Prozent vom Bruttolohn – die andere Hälfte trägt der Arbeitgeber – 1,1 Prozent für die Pflegeversicherung abführen.