Steuersätze ab 2004

Grundfreibetrag: jährlich 7.664 Euro (bisher 7.234 Euro) bei Einzelveranlagung und 15.328 Euro (bisher 14.468 Euro) bei gemeinsamer Veranlagung.
Geplant ist ab 2005 ein Grundfreibetrag von 7.675 Euro (Einzelveranlagung) bzw. 15.350 Euro (Zusammenveranlagung)

Aus dem Heft Blickpunkt Bundestag 1/2002 :
Der errechnete Grundfreibetrag beruht auf dem „steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimum“, das sich z.B. ab 2004 wie folgt aufschlüsselt:
– bei Alleinstehenden aus einem Regelsatz von 3.564 Euro, einmaligen Leistungen von 540 Euro, Unterkunftskosten von 2.304 Euro und Heizkosten von 540 Euro
– bei Ehepaaren aus einem Regelsatz von 6.420 Euro, einmaligen Leistungen von 1.008 Euro, Unterkunftskosten von 3.516 Euro und Heizkosten von 696 Euro
– bei Kindern aus einem Regelsatz von 2.316 Euro, einmaligen Leistungen von 468 Euro, Unterkunftskosten von 708 Euro und Heizkosten von 144 Euro

Eingangssteuersatz 16 % (bisher 19,9 %)
Ab 2005 soll der Eingangssteuersatz planmässig auf 15 % abgesenkt werden.

Spitzensteuersatz: 45 % (bisher 48,5 %)
Ab 2005 soll der Spitzensteuersatz 42 % betragen (greift ab einem zu versteuernden Einkommen von 52.151 Euro).

Ein Download der kompletten Lohnsteuer-Richtlinien 2004 steht laut Auskunft des Bundesfinanzministeriums leider nicht zur Verfügung, sondern muss über einen Verlag bestellt werden, dafür gibt es aber noch die Lohnsteuer-Richtlinien 2002 (PDF-Dokument) und die dazugehörigen Änderungs-Richtlinien 2004 (PDF-Dokument) sowie verständliche Überblicke, was sich so lohnsteuerrechtliches geändert hat, bei der OFD Niedersachsen, oder hier (PDF-Dokument), oder auch hier.

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