Übernahme der Seite Studium-und-Arbeit.de

Mit der dankenswerten Überlassung der Domain durch die ehemalige Besitzerin Martina P. bin ich von nun an der neue Seitenbesitzer. Ich beginne mein Studium zum Wintersemester und befinde mich in der „Studium-und-Arbeit“ Situation. Da es in vielerlei Hinsicht ein interessantes, aber auch kompliziertes Gebiet ist, dachte ich, dass eine Informationsseite vielen helfen würde.

Die Seite befindet sich noch im Aufbau und wird demnächst mit dem Archiv ab 2004 gefüllt.

Neue Jobsuchmaschine

Auf Jobscanner hat eine neue Internetsuchmaschine aufgemacht, die grosse Firmen nach Stellenangeboten durchsucht.

Ein Test mit dem Suchkriterium Diplomarbeit/Werkstudent ergab bundesweit immerhin 605 Angebote, die auch relevant sein dürften, da Unternehmen ihre Websites (hoffentlich!) bzw. Stellenangebote aktueller halten, als dies z.B. bei der Agentur für Arbeit der Fall ist, wo mitunter manches Angebot uralt und demzufolge die Stelle schon längst besetzt ist.

Dass Jobscanner die Stellenanzeigen intelligenten Geokoordinaten- und Inhaltsanalysen unterzieht, dürfte aber eher eine technische Notwendigkeit sein, sonst nützten die Auswahlkriterien freilich nicht viel, weil Unternehmen ihre Angaben dort nicht selbst machen.
Anyway, wer suchet, der findet dort vielleicht was. 😉

Morgen wird gefeiert – wird morgen gefeiert?

Morgen ist Studium und Arbeit seit genau einem Jahr im Internet. Zeit für eine Bilanz und eine Festrede? Lieber nicht. 🙂

Die Statistik kann sich jede/r selbst ansehen, sie sei nur um folgende Zahlen ergänzt:
Trotz bisher ganzer drei Backlinks von allerdings relevanter Seite (vielen Dank!) und der Eintragung in vier Directories hat Studium und Arbeit einen hoffnungsvollen PageRank von 4/10. Nicht, dass das überlebenswichtig wäre, aber der PageRank hat natürlich Auswirkungen auf die Suchergebnisse bei Google, von wo die Besucher hauptsächlich hierher finden.
Durchschnittlich haben jeden Monat 1057 Besucher 5978 Seiten abgerufen, auf einen Besucher kommen demnach ca. 6 Seiten; viele Studenten/Studentinnen fanden sich darunter, auch viele Firmen, die Zielgruppe scheint also erreicht zu werden.

Richtig Geld verdienen tue ich mit dieser Seite übrigens nicht; sollte irgendwann einmal die Auszahlungsgrenze von Google Adsense erreicht sein, kann dann wenigstens das Hosting aus der Portokasse kommen.
Dies ist kein Aufruf, zu spenden, zumal Studium und Arbeit rein privat und aus völlig altruistischen Motiven heraus betrieben wird. Sollte sich jetzt jedoch ein (Firmen-)Sponsor angesprochen fühlen: nehmen Sie ruhig Kontakt mit mir auf. 😉

Apropos privat: alle bisher registrierten User habe ich mit heutigem Tage gelöscht, da sie sich zum Teil niemals eingeloggt haben und darüber hinaus kein einziger Beitrag ausser den meinigen beigesteuert wurde. Ich betrachte diese User als Karteileichen und habe von meinem Hausrecht Gebrauch gemacht.
Künftig werde ich genauso verfahren: Anmeldungen zum Mitmachen werden gerne angenommen, nur beteiligen muss man sich auch wollen. Aus Sicherheitsgründen behalte ich mir vor, bei neu registrierten Usern, die mir nicht persönlich bekannt sind, deren erste Beiträge zu moderieren. Ich bitte dafür um Verständnis, es laufen einfach zu viele Trolle frei in der Internet-Wildbahn herum. Die Moderation erfolgt übrigens auch auf unangemessene Kommentare (Gottseidank noch keinen erhalten) und natürlich Kommentar-SPAM, für das es aber mit der neuen Geeklog-Version auch ein Abwehr-Plugin gibt, was ich einsetze.

Damit wäre auch die Festrede beendet. 😉

Studien- und Berufswahl online

Zurück aus der Sommerfrische 😉 gibt es heute erstmal einen Linktipp:
Die Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung und die Bundesagentur für Arbeit haben das grüne Buch Studien- und Berufswahl veronlinet.
Lt. Heise-Meldung gibt es dort neben Auskünften zu 10.000 Studiengängen in Deutschland auch wissenswertes zum Auslandsstudium und zu Finanzierungshilfen.
Mich stört zwar extrem, dass sie dort immer noch nicht gelernt haben, entweder auf Frames zu verzichten oder diese so einzusetzen, dass der vorhandene Platz auch gut genutzt wird – wozu brauche ich an jeder Ecke einen Scrollbalken, wenn rechts und links die weisse Wüste klafft? – und auch die Navigation ist erstmal gewöhnungsbedürftig, aber Hautpsache, der Inhalt stimmt. 😉

Neue Publikationen des BMWA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat neue Publikationen veröffentlicht:

Neues Arbeitszeitgesetz
Das Gesetz legt fest, wann und wie lange Arbeitnehmer/-innen arbeiten dürfen. In der neuen Publikation sind die ab 1.1.2004 in Kraft getretenen Änderungen eingearbeitet, neben dem reinen Gesetzestext gibt es einen Frage- und Antwortteil.
hier online kostenlos bestellbar oder als PDF downloadbar

Neuer Kündigungsschutz
Diese Publikation enthält alle gesetzlichen Vorschriften zum Thema Kündigungsschutz und erläutert, für wen es gilt, wie es sich auswirkt etc. Das am 1.1.2004 in Kraft getretene Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt ist ebenfalls enthalten.
hier online kostenlos bestellbar oder als PDF downloadbar

Auf dieser Seite finden sich alle Pubklikationen des BMWA von A bis Z im Überblick.

Werkstudentenregelung

Nur wer ordentlich eingeschriebener Student ist (s. Definition von Studium), darf nach Par. 27 SGB III (s.u.) unter bestimmten Bedingungen neben seinem Studium einer Arbeit nachgehen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu Krankenkasse, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abführen zu müssen.

Bisher fielen ordentlich eingeschriebene Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt waren, sozusagen automatisch unter die sog. Werkstudentenregelung und waren in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Nach einem Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsverbände fielen seit dem Sommersemester 2000 allerdings Beschäftigungen, die bei Studienbeginn bereits bestanden haben, grundsätzlich nicht mehr unter diese Werkstudentenregelung.
Um wieder in den Status eines Werkstudenten versetzt werden zu können, war es notwendig, bei Aufnahme eines Studiums die Beschäftigung zu beenden und entweder bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen, oder nach einem von den Verbänden der Sozialversicherungsträger festgelegten Mindestzeitraum von zwei Monaten die Beschäftigung beim selben Arbeitgeber neu aufzunehmen.

Diese Regelung ist vom BSG (Bundessozialgericht) mit Urteil vom 11.11.2003 gekippt worden (AZ B12 KR4/03, B12 KR5/03, B12 KR24/03R). Beschäftigte Studierende können im Rahmen der Werkstudentenregelung versicherungsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung arbeiten, vorausgesetzt, die Arbeitszeit liegt unter 20 Wochenstunden bzw. ist an die Bedürfnisse des Studiums angepasst und das Studium steht nicht in einem prägenden inneren Zusammenhang mit der Beschäftigung (Anmerkung: studentische Krankenversicherung fällt natürlich an).
Das Urteil gilt übrigens rückwirkend. Wer ab Sommersemester 2000 zähneknirschend die Sozialversicherung bezahlt hat, sollte bei seiner Krankenkasse einen Antrag auf Beitragserstattung stellen und sich auf eine Rückzahlung freuen.

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben sich am 26./27.06.2002 wieder einmal getroffen und u.a. eine neue Regelung für Langzeitstudenten (PDF, S. 22) ersonnen:
Das Werkstudentenprinzip gilt nicht mehr unbegrenzt. Die (widerlegbare) Vermutung, dass das Studium im Vordergrund steht, wird nur noch bis zum Ende des 25. Fachsemesters angenommen. Danach besteht grundsätzlich für jede nicht geringfügig ausgeübte Beschäftigung Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung.

Par. 27 SGB III:
(4) Versicherungsfrei sind Personen, die während der Dauer 1. ihrer Ausbildung an einer allgemeinbildenden Schule oder 2. ihres Studiums als ordentliche Studierende einer Hochschule oder einer der fachlichen Ausbildung dienenden Schule eine Beschäftigung ausüben. Satz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn der Beschäftigte schulische Einrichtungen besucht, die der Fortbildung außerhalb der üblichen Arbeitszeit dienen.