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Articles tagged with: Arbeitszeit

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die Beschäftigung ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung
Anmerkung: Wird der Zeitraum von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung ein. Ist die Überschreitung bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Tatsache ein.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Semesters nicht mehr als 20 Wochenstunden, wird aber in den Semesterferien überschritten, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentvenversicherung werden Beiträge fällig.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden und ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung werden Beiträge fällig.
Anmerkung: Wird die Arbeitszeit dem Studium angepasst bzw. untergeordnet, findet also vorwiegend am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden statt, kann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden.
Schreibt im Falle von mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit am besten bereits im Arbeitsvertrag fest, dass diese z.B. vorwiegend am Wochenende zu leisten sind. Und führt in Zusammenarbeit mit …

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Mehrere kurzfristige Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden, die zusammengezählt eine jährliche Beschäftigungszeit von 26 Wochen mit mehr als 20 Wochenstunden nicht überschreiten.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung werden Beiträge fällig.
Anmerkung: Wird die Beschäftigung geringfügig entlohnt (Minijob bis 400 Euro monatlich), besteht auch in der Rentenversicherung Versicherungsfreiheit.
Wird die 26-Wochen-Grenze überschritten, tritt auch Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeistlosenvesicherung ein.
Ist die Überschreitung der 26-Wochen-Grenze bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem …