BAfög-Statistik 2010

Das Statistische Bundesamt hat die BAfög-Statistik 2010 vorgelegt:

Pressemitteilung Nr.269 vom 19.07.2011


Zusammenfassung:

  • BAfög Empfänger: 916.000 (+5% zum Vorjahr)
  • Davon sind 324.000 Schüler mit durchschnittlich 357€ pro Person
  • wohingegen 592.000 Studenten 436€ pro Person erhalten
  • 49% aller Empfänger beanspruchen die Vollförderung (+1,4% zum Vorjahr)
  • Die Teilförderung ist zum Vorjahr um +8,6% gestiegen

Ergänzend dazu könnt Ihr in der folgenden Statistik den Verlauf der Beitragshöhe für Studenten von 1991 bis 2010 einsehen.

Studentenjobs

Quelle: statista.com

Gut 6000 pumpen sich das Geld fürs Studium

Wie Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) frohgemut in einer gestrigen Pressemitteilung verkündet, nehmen bereits 6000 Studierende den Bildungskredit der KfW in Anspruch.
Ist das tatsächlich eine freudige Nachricht? Nicht wirklich, möchte ich meinen, vor allem, wenn solche Aussage getroffen wird:
Ein Studienkredit schafft größere finanzielle Unabhängigkeit und bietet eine Grundlage für eine verlässliche Planung des Studiums. (Zitat Annette Schavan aus der PM)

Vielleicht habe ich aber auch nur was missverstanden, und der Aufbau eines Schuldenberges zur Finanzierung des Studiums bedeutet in Wahrheit finanzielle Unabhängigkeit?
Davon, dass Universitäten besser mit Personal und Mitteln ausgestattet werden, damit Studierende auch immer zügig die Seminare etc. belegen können, die die Prüfungsordnung vorschreibt, habe ich noch nichts gelesen.
Genausowenig drang glücklich Nachricht an mein Ohr, dass ebenso vehement in die Schaffung bzw. den Ausbau einer Stipendienkultur investiert wird, wie in die Ausgestaltung der verschiedensten Kreditangebote.
Hmm, vielleicht werden aber Bafög-Empfänger jetzt doch von den Studiengebühren befreit? Oder werden die Studiengebühren wieder abgeschafft? Nein? Komisch …

[Pressemitteilung vom 18.07.2006: Nach drei Monaten nutzen bereits 6.000 Studierende die neuen KfW-Studienkredite]

Studiengebühren sind laut Rechtsgutachten verfassungswidrig

Ein vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Münsteraner Verwaltungsjuristen Wilhelm Achelpöhler kommt zu dem Ergebnis:
[…] bescheinigt den verschiedenen bundesdeutschen Gesetzentwürfen zur Einführung von Studiengebühren schwere verfassungsrechtliche Mängel.


Verfassungswidrig sei unter anderem die fehlende Übergangsfrist für bereits eingeschriebene Studenten und Studentinnen sowie eine mangelnde Abstimmung mit bestehenden Bafög-Regelungen.
Sag‘ ich doch schon die ganze Zeit …

[Rechtsgutachten als PDF]

Studiengebühren in Niedersachsen ebenfalls für Bafög-Empfänger

Die niedesächsische Landesregierung hat in ihrem „Zukunftsvertrag“ die Einführung von Studiengebühren auch für das Erststudium ab dem Wintersemester 2006/2007 praktisch festgeklopft (siehe Pressemitteilung vom 12.07.2005 (PDF)).
Nun hat der Staatssekretär Josef Lange bekanntgegeben, dass diese Studiengebühren natürlich auch von Bafög-Empfängern erhoben werden. Der Bildungskredit stehe allen Studierenden offen (heureka 1), sei zinsgünstig (heureka 2) und müsse zudem erst nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden (heureka 3), sobald genügend Geld zur Verfügung stehe. (Anm.: ich liege platt am Boden ob so vieler sozialer und bildungspolitischer Geschenke von Land und Banken.)
Das ist eine ganz tolle Argumentation, wirklich. Am Ende steht der sozial schwächer gestellte Bafög-Empfänger, der nur studieren kann, weil er Bafäg bekommt, mit gleich zwei zurückzuzahlenden Krediten am Hals da …

Mich wundert auch überhaupt nicht, dass auf den Seiten der niedersächsischen Landesregierung kein Sterbenswörtchen zu dieser Planung zu finden ist, auch auf Studieren in Niedersachsen findet sich nichts, jedenfalls vermute ich das, dank einer fehlenden Suchfunktion sind diese Seiten nicht wirklich gut überblickbar.
Ein dickes „Lob“ an dieser Stelle von mir für so hell erleuchtende Informationspolitik …

Bafög-Empfänger sollen auch in NRW Studiengebühren zahlen

Ich revidiere hiermit meinen Beitrag vom 02.08.2005, in dem ich noch behauptet hatte, Bafög-Empfänger müssten in NRW keine Studiengebühren zahlen.
Das ganze war trotz Wahlkampfversprechen und Koalitionsvertrag nichts als eine politische Ente der CDU, wie Bundesbildungsministerin Bulmahn in der heutigen Pressemitteilung kritisiert, und zwar zu Recht.

Ehrlich, wie verquer ist das denn, finanziell schwächer gestellten Studierenden, die ohne Bafög wahrscheinlich gar nicht studieren könnten, in die Tasche zu greifen? Da bleibt einem nur noch, den Kopf zu schütteln und noch einmal auf die folgenden Aktionen hinzuweisen:

Kein Spiel mit Bildung
Ich zahle nicht
Nordstreik und Südstreik

Uni-Wahl-O-Mat von SpOn

Im Uni-Wahl-O-Mat sind die für Studierende wichtigen Positionen der Parteien zu Studiengebühren, Bafög etc. gut vergleichbar aufgeführt.
Besonders nett das Fazit am Ende, welche Partei sich für welche Wähler/-innen eignet, die SPD z.B. für „Gebührengegner, ZVS-Mitarbeiter, Bafög-Bezieher, Juniorprofessoren und solche, die es werden wollen“, oder die CDU/CSU für „Gebührenfans, Habilitierte, die die Konkurrenz von Juniorprofessuren fürchten“.
Nun wisst ihr bestimmt alle, was ihr wählen solltet. 😉

Keine Studiengebühren für Bafög-Empfänger

Das Deutsche Studentenwerk fordert in seiner Pressemitteilung vom 27.07.2005 (PDF), auch Bafög-Empfänger sollen wie in NRW bereits beschlossen, von Studiengebühren (für ein Erststudium) befreit werden.
Diese Forderung richtet sich insbesondere an BaWü, in der das „Konzept der sozialen Ausnahmetatbestände“ eher halbherzig daherkommt, wenn zwar eine Behinderung und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden (übrigens nichts von BaWü neu erfundenes, sondern bereits in den Regelungen für Langzeitstudenten umgesetzt), Bafög-Empfänger, die sonst nicht studieren könnten, aber zur Kasse gebeten werden:
„Warum werden aber nicht auch BAföG-Empfänger, die ohne diese staatliche Unterstützung nicht studieren könnten, von Studiengebühren befreit? Das müsste die logische Konsequenz sein, wenn man bei der Einführung von Studiengebühren wirklich auf die soziale und wirtschaftliche Situation von Studierenden abstellen will.“ (DSW-Präsident Prof. Dr. Rinkens)

KfW verschiebt Studienkreditprogramm bis 2006

Der ursprünglich für kommendes Wintersemester vorgesehene Start des Studienkreditprogrammes der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, wird voraussichtlich bis zum Sommersemester 2006 verschoben.
Man scheut eine wie auch immer geartete Verquickung mit dem Bundestagswahlkampf, in dem sicher auch Themen wie Studiengebühren und/oder Abschaffung des Bafög behandelt werden (müssten).

Ich kann das zwar nicht ganz nachvollziehen, schliesslich ist die Einführung von Studiengebühren Ländersache, wie alle mitbekommen haben sollten, und die Länder lassen sich vom Bundestagswahlkampf bestimmt nicht aufhalten, so dass eine Planungssicherheit bei der Finanzierung für einige Studenten/-innen sicher willkommener wäre, aber sei’s drum:

Der Studienkredit, so er denn aufgelegt wird, steht allen Hochschülern/-innen zur Verfügung, er wird für maximal 10 Semester + 2 Examenssemester gezahlt und beträgt im Höchstfalle 650 Euro monatlich.
Macht im schlimmsten Falle 46.800 Euro Gesamtkredit zzgl. 5-6 Prozent Zinsen aus, die in maximal 25 Jahren zurückgezahlt werden dürfen. Das wären dann 156 Euro pro Monat, zzgl. der noch nicht eingerechneten Zinsen.
Hört sich im ersten Moment gar nicht so arg an. Aber für 25 Jahre einen Kredit am Hals zu haben, oder lieber zügiger, aber mit wesentlich höherer monatlicher Belastung abzuzahlen, das ist eine Hypothek, mit der einem der Berufsstart schon ein bisschen verbittert werden kann, finde ich.
Ich würde jedenfalls lieber neben dem Studium arbeiten gehen. 😉 Ist auch der Berufspraxis förderlich.

Einmal durchzählen bitte

Die FDP hat bei der Bundesregierung klein angefragt und heraus kam doch erstaunliches:
Von 910.500 überprüften Fällen haben 45.226 Studierende und 18.505 Schüler beim Bafögantrag Vermögen verschwiegen, in ca. 1.100 Fällen wurden die Verwaltungsgerichte eingeschaltet, die restlichen kleinen Gauner/-innen kamen mit einer Ordnungswidrigkeit davon.
Insgesamt sollen bis Ende 2004 251,7 Mio. Euro zurückgefordert worden sein, wovon 186,4 Mio. Euro bereits bezahlt wurden.