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Articles tagged with: Beitragssatz

Finanzen, Sozialversicherung »

[26 Okt 2007 | No Comment | ]

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 …

Finanzen, Sozialversicherung »

[16 Nov 2005 | No Comment | ]

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2006 sehen wie folgt aus:
Rentenversicherung. 19,50 %
Arbeitslostenversicherung: 6,50 %
Pflegeversicherung: 1,70 %
Pflegeversicherung Kinderlose: 1,95 %
Die pauschalen Beitragssätze für geringfügig Beschäftigte sehen so aus:
Krankenversicherung: 11,00 %
Rentenversicherung: 12,00 %
Die jährliche Versicherungspflichtgrenze in 2006 liegt voraussichtlich bei:
47.250,00 Euro
Bei darüber hinausgehendem Verdienst besteht Versicherungsfreiheit in Kranken- und Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer/-innen, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2006 voraussichtlich 42.750,00 Euro.

Sozialversicherung »

[10 Dez 2004 | No Comment | ]

Ich hatte ja bereits hier über die ab Januar 2005 unterschiedlichen Beitragssätze zur Pflegeversicherung für Eltern und Kinderlose geschrieben.
Wie weist man denn nun nach, dass man zumindest mal ein Kind geboren und aufgezogen hat?
Auf der Seite vom Steuer Sparbuch sind alle Möglichkeiten zur Erbringung des Nachweises ausführlich beschrieben.

Rentenversicherung »

[27 Okt 2004 | No Comment | ]

Das Bundessozialministerium gab gestern bekannt, dass der aufgrund von Prognosen des Schätzerkreises (Experten der Rentenversicherer und des Bundes) festgelegte Beitragssatz zur Rentenversicherung auch im kommenden Jahr nicht ansteigen, sondern weiterhin 19,5 Prozent vom Bruttolohn betragen wird.

Finanzen, Krankenversicherung »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in €. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 1,7 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: gesamte Bundesrepublik 3.487,50 Euro monatlich bzw. 41.850 Euro jährlich

Finanzen, Krankenversicherung »

[21 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: je nach gewählter Krankenkasse schwankend von ca. 12 % bis ca. 16 %
Bemessungsgrenze: gesamte Bundesrepublik 3.487,50 Euro monatlich bzw.
gesamte Bundesrepublik 41.850 Euro jährlich
Versicherungspflichtgrenze:: seit Januar …

Finanzen »

[15 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 6,5 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich

Rentenversicherung »

[15 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 19,5 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich