Beitragssätze und Bemessungsgrenzen ab 2008

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 in Kraft. (Danke für den Hinweis, Stefan.)

Vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates sollen die Beitragsbemessungsgrenzen ab 2008 wie folgt aussehen:
63.600,00 Euro jährlich / 5.300,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung West
54.000,00 Euro jährlich / 4.500,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ost
48.150,00 Euro jährlich / 4.012,50 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost
Bis zu diesen Grenzen sind Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung soll von 3975,00 Euro auf 4012,50 Euro pro Monat (47.100,00 Euro bzw. 48.150,00 Euro pro Jahr) angehoben werden. Wer mehr verdient, darf sich privat krankenversichern. Wer bereits seit 2002 privat krankenversichert ist, für den beträgt die Versicherungspflichtgrenze statt bisher 3562,50 Euro künftig 3600,00 Euro monatlich (42.750,00 Euro bzw. 43.200,00 Euro pro Jahr).

Familienangehörige bleiben in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei, sofern ihr Einkommen 355,00 Euro monatlich (bisher 350,00 Euro) nicht übersteigt. Für Minijobber gilt hier die 400,00 Euro Grenze.

Beitragssätze 2006

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2006 sehen wie folgt aus:
Rentenversicherung. 19,50 %
Arbeitslostenversicherung: 6,50 %
Pflegeversicherung: 1,70 %
Pflegeversicherung Kinderlose: 1,95 %

Die pauschalen Beitragssätze für geringfügig Beschäftigte sehen so aus:
Krankenversicherung: 11,00 %
Rentenversicherung: 12,00 %

Die jährliche Versicherungspflichtgrenze in 2006 liegt voraussichtlich bei:
47.250,00 Euro
Bei darüber hinausgehendem Verdienst besteht Versicherungsfreiheit in Kranken- und Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer/-innen, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2006 voraussichtlich 42.750,00 Euro.

Pflegeversicherung: Nachweis der „Eltern-Eigenschaft“

Ich hatte ja bereits hier über die ab Januar 2005 unterschiedlichen Beitragssätze zur Pflegeversicherung für Eltern und Kinderlose geschrieben.
Wie weist man denn nun nach, dass man zumindest mal ein Kind geboren und aufgezogen hat?
Auf der Seite vom Steuer Sparbuch sind alle Möglichkeiten zur Erbringung des Nachweises ausführlich beschrieben.

Rentenversicherungsbeitrag wird nicht erhöht

Das Bundessozialministerium gab gestern bekannt, dass der aufgrund von Prognosen des Schätzerkreises (Experten der Rentenversicherer und des Bundes) festgelegte Beitragssatz zur Rentenversicherung auch im kommenden Jahr nicht ansteigen, sondern weiterhin 19,5 Prozent vom Bruttolohn betragen wird.

Beitragssatz/Bemessungsgrenze Pflegeversicherung

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in €. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Beitragssatz: 1,7 % vom Bruttolohn

Bemessungsgrenze: gesamte Bundesrepublik 3.487,50 Euro monatlich bzw. 41.850 Euro jährlich

Beitragssatz, Bemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Beitragssatz: je nach gewählter Krankenkasse schwankend von ca. 12 % bis ca. 16 %

Bemessungsgrenze: gesamte Bundesrepublik 3.487,50 Euro monatlich bzw.
gesamte Bundesrepublik 41.850 Euro jährlich

Versicherungspflichtgrenze:: seit Januar 2003 wurde die Versicherungspflichtgrenze von der Bemessungsgrenze abgekoppelt, sie beträgt nun 3.862,50 Euro monatlich bzw. 46.350 Euro jährlich.
Bis zu diesem Bruttoverdienst sind Arbeitnehmer versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wer mehr verdient, kann sich privat oder freiwillig gesetzlich versichern.
Für vorher schon privat krankenversicherte Arbeitnehmer bleibt die Bemessungsgrenze von 41.850 Euro jährlich auch weiterhin Versicherungspflichtgrenze.
Selbständige, Beamte und Freiberufler können sich jederzeit ohne Rücksicht auf Bemessungs- oder Versicherungspflichtgrenzen privat oder freiwillig gesetzlich versichern.

Beitragssatz/Bemessungsgrenze

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Beitragssatz: 6,5 % vom Bruttolohn

Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich

Beitragssatz/Bemessungsgrenze

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Beitragssatz: 19,5 % vom Bruttolohn

Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich