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Articles tagged with: Bemessungsgrenze

Finanzen, Sozialversicherung »

[26 Okt 2007 | No Comment | ]

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 …

Sozialversicherung »

[9 Okt 2005 | No Comment | ]

Die ab 2006 geltenden Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sehen wie folgt aus:
Kranken-/Pflegeversicherung
bundesweit: 3.562,50 Euro monatlich bzw. 42.750,00 Euro jährlich
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt
bundesweit: 3.937,50 Euro monatlich bzw. 47.250,00 Euro jährlich
Rentenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.250,00 Euro monatlich bzw. 63.000,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich
Arbeitslosenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.250,00 Euro monatlich bzw. 63.000,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich

Rechtliches »

[28 Mrz 2005 | No Comment | ]

Etwas spät, und ich weiss auch nicht mehr, woher der Link bei mir gelandet ist (Dank an unbekannt also ;-)), aber RegierungOnline hat schon im Dezember einen Überblick über alle seit Januar 2005 geltenden gesetzlichen Neuregelungen zusammengestellt.
Über die neuen Steuersätze, Elektronische Lohnsteueranmeldungen, dass Motorboote jetzt leiser und umweltfreundlicher werden (huch, das ist ein Gesetz?), Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung etc.pp. Alles mit weiterführenden Links. Sehr brauchbar.
[Übersicht über gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2005]

Sozialversicherung »

[4 Okt 2004 | No Comment | ]

Die ab 2005 geltenden Bemessungsgrenzen (vorbehaltlich der endgültigen Festlegung durch die Bundesregierung Ende dieses Jahres) in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sehen wie folgt aus:
Kranken-/Pflegeversicherung
bundesweit: 3.525,00 Euro monatlich bzw. 42.300,00 Euro jährlich
Die Versicherungspflichtgrenze beträgt voraussichtlich 3.900 Euro monatlich bzw. 46.800,00 Euro jährlich. Das entspricht 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer, die bereits 2003 wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze voraussichtlich 42.300 Euro jährlich, analog zur Bemessungsgrenze in der Krankenversicherung.
Rentenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.200,00 …

Finanzen, Krankenversicherung »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in €. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 1,7 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: gesamte Bundesrepublik 3.487,50 Euro monatlich bzw. 41.850 Euro jährlich

Finanzen, Krankenversicherung »

[21 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: je nach gewählter Krankenkasse schwankend von ca. 12 % bis ca. 16 %
Bemessungsgrenze: gesamte Bundesrepublik 3.487,50 Euro monatlich bzw.
gesamte Bundesrepublik 41.850 Euro jährlich
Versicherungspflichtgrenze:: seit Januar …

Finanzen »

[15 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 6,5 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich

Rentenversicherung »

[15 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 19,5 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich