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Articles tagged with: Beschäftigung

Beschäftigung, Rechtliches »

[8 Jun 2005 | No Comment | ]

Die Minijob-Zentrale hat ihre PDF-Broschüre Minijobs – Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu aufgelegt und informiert auf 48 Seiten über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
Ab Seite 14 finden sich erklärende Worte für in Minijobs beschäftigte Studenten und Studentinnen, ab Seite 16 geht es um die Beschäftigung von Praktikanten.

Allgemein »

[26 Jun 2004 | No Comment | ]

Eine Broschüre zum Thema Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone kann beim BMGS (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) entweder kostenlos bestellt werden, steht aber auch als PDF zum Download zur Verfügung.
Online-Informationen gibt es ebenfalls direkt beim BMGS oder z.B. bei der Mini-Job Zentrale der Bundesknappschaft Essen.

Steuern »

[9 Jun 2004 | No Comment | ]

Pauschal versteuert werden können
kurzfristige Beschäftigungen:
– 25 % pauschale Lohnsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag, pauschalierte Kirchensteuer
oder
geringfügige Beschäftigungen:
– 20 % pauschale Lohnsteuer, 5,5 % Solidaritätszuschlag, pauschalierte Kirchensteuer
D.h. die gesamte Steuer kann der Arbeitgeber allein tragen. Unter Umständen möchte der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer auch auf den Arbeitnehmer abwälzen. Deshalb und weil pauschalierte Lohnsteuer im Rahmen der Einkommensteuer-Erklärung nicht mehr zurückgeholt werden kann, ist dies nicht die günstigste Lösung für Studenten.

Beschäftigung, Steuern »

[30 Mai 2004 | No Comment | ]

Eine geringfügige Beschäftigung mit einem Verdienst bis zu 400 Euro monatlich ist für den Arbeitnehmer steuerfrei, der Arbeitgeber hat pauschale Abgaben an die Bundesknappschaft in Essen zu leisten.
Update aufgrund des Kommentars:
Seit dem 1. April 2003 ist das Arbeitsentgelt stets steuerpflichtig, es gibt also z.B. keine Freistellungsbescheinigungen mehr. Lohnsteuer für Minijobs ist entweder pauschal oder auf Lohnsteuerkarte abzurechnen. D.h. wer einen Minijob auf Lohnsteuerkarte abrechnen kann, erspart dem Arbeitgeber die pauschale Abgabe.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die Beschäftigung ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung
Anmerkung: Wird der Zeitraum von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung ein. Ist die Überschreitung bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Tatsache ein.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Semesters nicht mehr als 20 Wochenstunden, wird aber in den Semesterferien überschritten, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentvenversicherung werden Beiträge fällig.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden und ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung werden Beiträge fällig.
Anmerkung: Wird die Arbeitszeit dem Studium angepasst bzw. untergeordnet, findet also vorwiegend am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden statt, kann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden.
Schreibt im Falle von mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit am besten bereits im Arbeitsvertrag fest, dass diese z.B. vorwiegend am Wochenende zu leisten sind. Und führt in Zusammenarbeit mit …

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mehr als 20 Wochenstunden und ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Anmerkung: Wird der Zeitraum von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung ein.
Ist die Überschreitung bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Tatsache ein.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Mehrere kurzfristige Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden, die zusammengezählt eine jährliche Beschäftigungszeit von 26 Wochen mit mehr als 20 Wochenstunden nicht überschreiten.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung werden Beiträge fällig.
Anmerkung: Wird die Beschäftigung geringfügig entlohnt (Minijob bis 400 Euro monatlich), besteht auch in der Rentenversicherung Versicherungsfreiheit.
Wird die 26-Wochen-Grenze überschritten, tritt auch Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeistlosenvesicherung ein.
Ist die Überschreitung der 26-Wochen-Grenze bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem …