Die niedesächsische Landesregierung hat in ihrem „Zukunftsvertrag“ die Einführung von Studiengebühren auch für das Erststudium ab dem Wintersemester 2006/2007 praktisch festgeklopft (siehe Pressemitteilung vom 12.07.2005 (PDF)).
Nun hat der Staatssekretär Josef Lange bekanntgegeben, dass diese Studiengebühren natürlich auch von Bafög-Empfängern erhoben werden. Der Bildungskredit stehe allen Studierenden offen (heureka 1), sei zinsgünstig (heureka 2) und müsse zudem erst nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden (heureka 3), sobald genügend Geld zur Verfügung stehe. (Anm.: ich liege platt am Boden ob so vieler sozialer und bildungspolitischer Geschenke von Land und Banken.)
Das ist eine ganz tolle Argumentation, wirklich. Am Ende steht der sozial schwächer gestellte Bafög-Empfänger, der nur studieren kann, weil er Bafäg bekommt, mit gleich zwei zurückzuzahlenden Krediten am Hals da …
Mich wundert auch überhaupt nicht, dass auf den Seiten der niedersächsischen Landesregierung kein Sterbenswörtchen zu dieser Planung zu finden ist, auch auf Studieren in Niedersachsen findet sich nichts, jedenfalls vermute ich das, dank einer fehlenden Suchfunktion sind diese Seiten nicht wirklich gut überblickbar.
Ein dickes „Lob“ an dieser Stelle von mir für so hell erleuchtende Informationspolitik …