Studiengebühren in Niedersachsen ebenfalls für Bafög-Empfänger

Die niedesächsische Landesregierung hat in ihrem „Zukunftsvertrag“ die Einführung von Studiengebühren auch für das Erststudium ab dem Wintersemester 2006/2007 praktisch festgeklopft (siehe Pressemitteilung vom 12.07.2005 (PDF)).
Nun hat der Staatssekretär Josef Lange bekanntgegeben, dass diese Studiengebühren natürlich auch von Bafög-Empfängern erhoben werden. Der Bildungskredit stehe allen Studierenden offen (heureka 1), sei zinsgünstig (heureka 2) und müsse zudem erst nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden (heureka 3), sobald genügend Geld zur Verfügung stehe. (Anm.: ich liege platt am Boden ob so vieler sozialer und bildungspolitischer Geschenke von Land und Banken.)
Das ist eine ganz tolle Argumentation, wirklich. Am Ende steht der sozial schwächer gestellte Bafög-Empfänger, der nur studieren kann, weil er Bafäg bekommt, mit gleich zwei zurückzuzahlenden Krediten am Hals da …

Mich wundert auch überhaupt nicht, dass auf den Seiten der niedersächsischen Landesregierung kein Sterbenswörtchen zu dieser Planung zu finden ist, auch auf Studieren in Niedersachsen findet sich nichts, jedenfalls vermute ich das, dank einer fehlenden Suchfunktion sind diese Seiten nicht wirklich gut überblickbar.
Ein dickes „Lob“ an dieser Stelle von mir für so hell erleuchtende Informationspolitik …

Keine Studiengebühren für Bafög-Empfänger

Das Deutsche Studentenwerk fordert in seiner Pressemitteilung vom 27.07.2005 (PDF), auch Bafög-Empfänger sollen wie in NRW bereits beschlossen, von Studiengebühren (für ein Erststudium) befreit werden.
Diese Forderung richtet sich insbesondere an BaWü, in der das „Konzept der sozialen Ausnahmetatbestände“ eher halbherzig daherkommt, wenn zwar eine Behinderung und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden (übrigens nichts von BaWü neu erfundenes, sondern bereits in den Regelungen für Langzeitstudenten umgesetzt), Bafög-Empfänger, die sonst nicht studieren könnten, aber zur Kasse gebeten werden:
„Warum werden aber nicht auch BAföG-Empfänger, die ohne diese staatliche Unterstützung nicht studieren könnten, von Studiengebühren befreit? Das müsste die logische Konsequenz sein, wenn man bei der Einführung von Studiengebühren wirklich auf die soziale und wirtschaftliche Situation von Studierenden abstellen will.“ (DSW-Präsident Prof. Dr. Rinkens)