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Articles tagged with: Gesetz

Steuern »

[7 Aug 2006 | No Comment | ]

Das Finanzamt Bayern ist so nett, eine Zusammenstellung der Änderungen zu veröffentlichen, die sich mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ergeben werden.
Im einzelnen betrifft das u.a. die Altersgrenzen bei der Berücksichtigung von Kindern, die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, die Einführung der sog. Reichensteuer und andere Steuersachen, die den Steuerzahlern abgezwackt werden.
Naja, so kann wenigstens niemand behaupten, das käme aber doch sehr überraschend. Ihr seid alle gewarnt. 😉
[Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 2007]

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[29 Jul 2005 | No Comment | ]

Baden-Württemberg beeilt sich bei der Einführung von Studiengebühren – 500 Euro ab Sommersemester 2007 werden angestrebt – noch etwas mehr als andere Bundesländer, z.B. NRW.
Der Gesetzentwurf soll bis Jahresende durchs parlamentarische Verfahren „gepeitscht“ werden.
Bei der Finanzierung ist geplant, den Studierenden ein Darlehen der Landesbank L-Bank anzubieten. Ausser der alten Pressemitteilung vom 25.02.2005, die nach Veröffentlichung des Urteiles des BVerfG erschien, scheint man bei der baden-württembergischen Staatsbank aber auch noch keine konkreteren Informationen anbieten zu können.
Die Studiengebühren sollen laut Aussage des Wirtschaftsministers Peter …

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[24 Jul 2005 | No Comment | ]

Der Innovationsminister Andreas Pinkert (wow, Studiengebühren werden jetzt schon als Innovation gehandelt …) sprach zur dpa und gab eine Einführung von Studiengebühren „mit Hochdruck“ bekannt:
„Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr im Parlament eingebracht werden.“
Nur der Vertrauensschutz bewahrt die Studenten und Studentinnen davor, dass Studiengebühren nicht schon früher als erst zum WS 2007/2008 in den Hochschulen des Landes NRW eingeführt werden.
Die Gebühren sollen maximal 500 Euro pro Semester betragen. Zu Finanzierungsmöglichkeiten für die künftige Bildungselite fällt in der Pressemitteilung allerdings kein …

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[28 Jun 2004 | No Comment | ]

Weil ich gerade danach gefragt wurde und man natürlich seine Quellen nennen sollte:
Das Bundeskindergeldgesetz ist in seiner derzeit aktuellen Fassung hier online abrufbar.
Geändert hat sich zum 01.01.2004 nicht viel, nämlich nur der § 2, Absatz 2, Satz 2:
Nach Satz 1 Nr. 1 und 2 wird ein Kind nur berücksichtigt, wenn es Einkünfte und Bezüge, die zur Bestreitung des Unterhalts oder der Berufsausbildung bestimmt oder geeignet sind, von nicht mehr als 7.680 Euro im Kalenderjahr hat.
Diese Änderung wurde mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2004 beschlossen, …