Das Finanzamt Bayern ist so nett, eine Zusammenstellung der Änderungen zu veröffentlichen, die sich mit dem Steueränderungsgesetz 2007 ergeben werden.
Im einzelnen betrifft das u.a. die Altersgrenzen bei der Berücksichtigung von Kindern, die Absetzbarkeit von Arbeitszimmern, die Einführung der sog. Reichensteuer und andere Steuersachen, die den Steuerzahlern abgezwackt werden.
Naja, so kann wenigstens niemand behaupten, das käme aber doch sehr überraschend. Ihr seid alle gewarnt. 😉
[Änderungen des Einkommensteuergesetzes durch das Steueränderungsgesetz 2007]