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Articles tagged with: Lebensjahr

Finanzen, Rechtliches »

[3 Mai 2006 | No Comment | ]

Der 1. April ist schon vorbei, also scheint die dpa-Meldung leider echt zu sein:
Die Regierungskoalition plant, ab 1. Januar 2007 die Bezugsdauer für Kindergeld zu verkürzen; bisher wird es für Kinder in Ausbildung und ohne eigenes Einkommen längstens bis zum 27. Lebensjahr gewährt (plus Wehr-/Zivildienstzeit), künftig soll die Grenze auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt werden.
Für ältere Kinder soll es eine Übergangsregelung geben.
Nachtrag 10.05.2006:
Zitat aus der heutigen Pressemitteilung des BMF zum Steueränderungsgesetz 2007:
Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die …

Rentenversicherung »

[3 Feb 2005 | No Comment | ]

Die Zeit in der Schule, der Fachhochschule und der Universität ab dem 17. Lebensjahr wird weiterhin mit bis zu 8 Jahren als Anrechnungszeit berücksichtigt. Das heißt, dass in diesen Jahren zwar keine Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müssen, dass die Zeit aber dennoch zum Beispiel bei einem vorzeitigen Rentenbezug mit Abschlägen angerechnet wird. Es entstehen also keine Lücken in der Versicherungsbiographie.
Allerdings fällt nach einer vierjährigen Übergangsfrist ab dem 1. Januar 2009 die sogenannte rentenrechtliche Höherbewertung von bis zu 36 Monaten weg. Nach …

Finanzen, Rechtliches »

[13 Mai 2004 | No Comment | ]

Eltern bekommen längstens bis zum vollendeten 27. Lebensjahr ihres Kindes (plus Zivil-/Wehrdienstzeit) Kindergeld (seit 2002 je 154 Euro/Monat für die ersten drei Kinder und 179 Euro/Monat für jedes weitere Kind), aber ab dem 18. Lebensjahr des Kindes nur dann noch, wenn die Einkünfte des in Ausbildung Befindlichen bzw. Studenten im Jahr unter 7.680 Euro liegen.
Es ist zumindest eine Überlegung wert, auf ein paar Euro an eigenem Verdienst zu verzichten, da jährlich doch mindestens 1.848 Euro Kindergeld auf dem Spiel stehen, für die nicht …

Krankenversicherung »

[9 Mai 2004 | No Comment | ]

Ein Verbleib in der Krankenkasse der Eltern über die sog. Familienversicherung ist grundsätzlich bis zum vollendeten 18. Lebensjahr möglich, bis zum 23. Lebensjahr, wenn keine Erwerbstätigkeit vorliegt und bis zum 25. Lebensjahr (plus Wehr- bzw. Zivildienst) für alle, die sich in schulischer oder beruflicher Ausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr ableisten.
Überschreitet das regelmässige Monatseinkommen des Kindes jedoch mehr als 2 Monate im Jahr den Betrag von 340 Euro, entfällt ein Anspruch auf Familienversicherung in der Krankenversicherung.
Trotz Versicherungsfreiheit im jeweiligen Arbeitsverhältnis kann Versicherungspflicht …