Von Mikrojobs und Bewerbungsportalen

Es gibt zahlreiche neue Entwicklungen im Internet, manche einfach nur hübsch, manche sogar nützlich.

Auf der Suche nach dem nächsten Job kann man sich demnächst z.B. auf Microjobs umsehen, oder ein Gesuch einstellen. Momentan sind dort zwar nur etwas über 50 Jobangebote bzw. -gesuche vorhanden, aber die Seite ist ja noch jung (und natürlich in der obligatorischen Beta-Phase). Sowohl Angebote als auch Gesuche können kostenlos eingestellt werden.

Änderungen in den Abgaben für 400 € Jobs

Am 22.02. bereits beschloss das Bundeskabinett, die pauschal vom Arbeitgeber zu entrichtenden Abgaben für die sog. Minijobs von derzeit 25 Prozent ab dem 01.07.2006 auf 30 Prozent zu erhöhen, wobei sich der Beitrag zur Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent und der Beitrag zur Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent erhöhen soll, der pauschale Beitrag zur Lohnsteuer bleibt bei 2 Prozent.
Minijobs in Privathaushalten sollen davon allerdings nicht betroffen sein.

Viele in Minijobs arbeitende Studenten und Studentinnen werden sicher darunter leiden, denn Arbeitgeber suchten und fanden den Ausweg, diese Erhöhung zu umgehen und die Abgabenlast auf die Minijobber abzuwälzen.

Wie das konkret aussehen wird, ist in einem Artikel von Stephan Krukowska vom ASTA der Uni Kiel nachzulesen, der mir bzw. uns seine Ausführungen freundlicherweise zur Verfügung stellt (BTW, vielen Dank!):

Nach wie vor müssen viele Studierende neben dem Studium arbeiten. Diese Notwendigkeit wird bei drohenden Studiengebühren sicher nicht geringer werden, denn 1.000 € Mehrkosten im Jahr werden wohl kaum durch reine Umschichtungen innerhalb des studentischen Budgets aufgebracht werden können. Fraglich bleibt aber, ob Städte wie Kiel überhaupt genügend Möglichkeiten bieten einen Job zu finden, denn im März 2006 lag die offizielle Arbeitslosigkeit hier bei über 16% (Landesdurchschnitt: gut 11%, Bundesdurchschnitt: 12%).
Auf möglicherweise weniger Geld für mehr geleistete Arbeitsstunden müssen sich zudem studentische Jobber zum 1.7.06 einstellen. Dann nämlich werden die Arbeitgeberpauschalen bei den Minijobs bis 400 € auf satte 30% erhöht. Konkret heißt das, das ein Arbeitgeber dann zu den 400 € Lohnkosten noch Abgaben von 120 € entrichten muss. Für den Arbeitnehmer bleibt es bei der Abgabenfreiheit.
Wenn der Arbeitgeber allerdings den Lohn geringfügig erhöht (und nach dem 1.7.06 werden das immer mehr Arbeitgeber versuchen; einige Firmen bieten schon jetzt in Kiel keine Jobs mehr bis 400 € an) und einen Betrag innerhalb der sog. Gleitzone zwischen 400 € und 800 € zahlt, dann fallen für ihn bei Studierenden nur noch Beiträge zur Rentenversicherung an (9,75 %). Nehmen wir an, der Vertrag ändert sich auf 420 € statt 400 €, dann hat der Arbeitgeber statt 120 € Abgaben bei einem 400 € Minijob nur noch rund 40 € Abgaben in die Rentenversicherung zu zahlen. Mit dem Mehrlohn von 20 € hat er dann nur etwa halb so viel Zusatzkosten (rund 60 €) wie bei einem 400 € Job (120 €).
Dumm wird das aber für den studentischen Jobber: zum einen muss er um die zwei Stunden mehr für die 420 € arbeiten, zum anderen fallen auch für ihn in der Gleitzone Rentenversicherungsbeiträge von etwa 20 € an. Das mag man ja als Investition in die Zukunft (was immer das ist…) bezeichnen, aktuell bekommt der Studi dann aber mit den ca. 2 Stunden Mehrarbeit auch nur noch 400 € netto im Monat. Noch dramatischer wird das, wenn er womöglich noch in der studentischen Familienversicherung bei seinen Eltern krankenversichert ist. Bis 400 € monatlich kann er nämlich bei einem Minijob dazu verdienen, ohne selbst krankenversicherungspflichtig zu werden. Verdient er aber regelmäßig mehr als 400 € im Monat, dann kann er nicht mehr in der Familienversicherung bleiben, sondern muss sich selbst bei der Krankenkasse versichern. Kosten: knapp 60 € im Monat.
Damit sinkt sein monatliches Einkommen dann sogar auf unter 350 €! Und das wohlgemerkt bei einigen Arbeitsstunden im Monat mehr!
Fazit: die Abgabenerhöhung bei den Minijobs bis 400 € soll mehr Geld in die maroden Sozialkassen spülen, doch da es die Gleitzone nach wie vor unverändert gibt, werden viele Arbeitgeber wohl gerade für Studierende keine Jobs bis 400 € mehr anbieten, fahren sie doch mit Jobs, die mit über 400 € entlohnt werden, deutlich besser: sie haben weniger Abgaben und bekommen mehr Arbeitsstunden für ihr Geld. Die Gelackmeierten sind dann wieder mal die Studierenden, denen ohnehin nichts mehr in die Taschen reingesteckt, denen aber inzwischen sogar aus beiden Taschen genommen wird. Und bei den Sozialkassen wird dann letztendlich auch weniger Geld ankommen. Schöne Reform.
(Stephan Krukowska)

Minijob-Rechner

Wer weiss, wie lange es die Minijob-Regelung noch gibt. Aber einstweilen existiert sie eben noch und wer sich einmal etwas näher mit der Zu-Fuss-Berechnung des Gehaltes z.B. in der Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro beschäftigt hat, weiss, wie kompliziert das ist.
Deswegen muss aber noch lange nicht eine teure Software angeschafft werden. Bei Steuer-Online gibt es eine Reihe hauptsächlich mit Java realisierte Rechentools, darunter einen Minijob-Rechner, der auch Minijobbern die Möglichkeit gibt, ihre vom Chef zugeteilte Abrechnung unkompliziert zu überprüfen.
Misstrauen ist gut, Kontrolle ist besser. 😉

Arbeitsvertrag Werkstudent / Praktikum

Einen wie diesen wird euch hoffentlich kein Chef andienen noch werdet ihr ihn unterschreiben. *g*

Es geht auch besser: ein individueller, im simulierten Gespräch erzeugter Arbeitsvertrag, der nach der Zusammenstellung per email ausgeliefert wird, kann bei Janolaw erstellt werden. Die Preise für so erzeugte Verträge bewegen sich z.Zt. zwischen 9,90 und 19,90 Euro.
Arbeitsvertrag für Minijobs
Arbeitsvertrag für Praktikanten
normaler Arbeitsvertrag

Broschüre zu Mini-Jobs neu aufgelegt

Die Minijob-Zentrale hat ihre PDF-Broschüre Minijobs – Informationen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer neu aufgelegt und informiert auf 48 Seiten über die wesentlichen gesetzlichen Regelungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung.
Ab Seite 14 finden sich erklärende Worte für in Minijobs beschäftigte Studenten und Studentinnen, ab Seite 16 geht es um die Beschäftigung von Praktikanten.

Minijobs

Eine Broschüre zum Thema Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone kann beim BMGS (Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung) entweder kostenlos bestellt werden, steht aber auch als PDF zum Download zur Verfügung.

Online-Informationen gibt es ebenfalls direkt beim BMGS oder z.B. bei der Mini-Job Zentrale der Bundesknappschaft Essen.

Beschäftigung während des Semesters IV

Voraussetzung: Mehrere kurzfristige Beschäftigungen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mehr als 20 Wochenstunden, die zusammengezählt eine jährliche Beschäftigungszeit von 26 Wochen mit mehr als 20 Wochenstunden nicht überschreiten.

Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung werden Beiträge fällig.

Anmerkung: Wird die Beschäftigung geringfügig entlohnt (Minijob bis 400 Euro monatlich), besteht auch in der Rentenversicherung Versicherungsfreiheit.
Wird die 26-Wochen-Grenze überschritten, tritt auch Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeistlosenvesicherung ein.
Ist die Überschreitung der 26-Wochen-Grenze bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Tatsache ein.
Steht die Überschreitung der 26-Wochen-Grenze dagegen von vornherein fest, besteht auch von Anfang an Versicherungspflicht.

Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Definition kurzfristige und geringfügige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung ist von vornherein auf höchstens 2 Monate an mindestens 5 Tagen in der Woche oder höchstens 50 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres befristet.

Eine geringfügige Beschäftigung (Mini-Job) liegt dann vor, wenn das Einkommen den Betrag von 400 Euro monatlich nicht übersteigt.