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Articles tagged with: Praktikum

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[6 Sep 2007 | No Comment | ]

Ginge es nach EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla, wäre die Ausbeutung junger Hochschulabgänger und anderer jungen Menschen per Dauerpraktika demnächst nur noch ein ferner schwarzer Streifen am Berufshorizont.
Er plant nämlich eine Qualitätscharta für Praktika, bei der sich Firmen verpflichten sollen, keine Langzeitpraktika mehr anzubieten und ihre Praktikanten/Praktikantinnen angemessen zu entlohnen.
Richtig so. Aber: die Regelung wird nicht vor 2008 in Angriff genommen und ob sich damit tatsächlich was verbessert, bleibt in meinen Augen doch fraglich.
EU-Kommission plant Qualitätscharta für Praktika | via Blog Generation Praktikum
(Passend …

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[7 Sep 2005 | No Comment | ]

Einen wie diesen wird euch hoffentlich kein Chef andienen noch werdet ihr ihn unterschreiben. *g*
Es geht auch besser: ein individueller, im simulierten Gespräch erzeugter Arbeitsvertrag, der nach der Zusammenstellung per email ausgeliefert wird, kann bei Janolaw erstellt werden. Die Preise für so erzeugte Verträge bewegen sich z.Zt. zwischen 9,90 und 19,90 Euro.
Arbeitsvertrag für Minijobs
Arbeitsvertrag für Praktikanten
normaler Arbeitsvertrag

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[5 Feb 2005 | No Comment | ]
Stellenbörsen für Studierende

Wo finde ich den passenden Job / das passende Praktikum für mich?
Neben dem Bekanntenkreis und der studentischen Jobvermittlung lässt sich von zu Hause aus selbstverständlich auch das Internet auf der Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Praktikum nutzen. Einfach mal recherchieren:
Studentenjobs
Wie der Name schon sagt, dort gibt es lauter studentische Jobs, bei einer kostenlosen Registrierung erschliesst sich der ganze Angebotsumfang, schreiben sie. Meine testweise Jobsuche ohne Registrierung ergab allerdings immer 0 Ergebnisse, das ist entweder ein Datenbankfehler oder keine gute Werbung für diesen …

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[15 Okt 2004 | No Comment | ]

Da der rechtliche Status von Praktikanten/-innen nicht eindeutig geklärt ist, empfiehlt es sich, für ein Praktikum einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, in dem so essentielle Dinge wie Vergütung, Arbeitszeiten, Inhalte, Urlaub etc. geregelt werden können.
Pflichtpraktika fallen übrigens unter das Berufsbildungsgesetz, nach dem Praktikanten Anspruch auf eine Vergütung und Urlaub haben – zumindest theoretisch. Ein Vertrag empfiehlt sich dennoch, um in diesen Punkten Missverständnissen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Ausserdem kann man so ja schon mal das Verhandeln üben. 😉
Speziell für Studierende …

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[1 Sep 2004 | No Comment | ]

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihr Rundschreiben vom 06.10.1999 zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht bei beschäftigten Studenten/Studentinnen den veränderten gesetzlichen Gegebenheiten angepasst und ein neues Rundschreiben vom 27.07.2004 veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen vor allem die Versicherungsfreiheit von Praktika, das Rundschreiben kann hier als PDF abgerufen werden.
Update 03.09.2004: Alle Änderungen für Praktika sind jetzt eingearbeitet.

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[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Wer für die Anfertigung der Diplomarbeit „Kenntnisse in der betrieblichen Praxis“ erwirbt und dafür eine Vergütung erhält, für den wird das wie ein während des Studiums vorgeschriebenes Praktikum gewertet.
D.h. die Beschäftigung ist versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – übrigens unabhängig von der Höhe der Vergütung.
Bitte beachtet in diesem Fall, dass ihr im Betrieb keine für das Unternehmen weiter verwertbare Arbeitsleistung erbringen, sondern nur im Rahmen eurer Diplomarbeit tätig sein dürft (die Festschreibung eines solchen Passus in den Arbeitsvertrag ist daher …

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[26 Mai 2004 | No Comment | ]

1. Nicht vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:
1.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
1.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat allerdings die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur …

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[15 Mai 2004 | No Comment | ]

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.
Beitragssatz: 6,5 % vom Bruttolohn
Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich