Generation Praktikum bald passé

Ginge es nach EU-Beschäftigungskommissar Vladimir Spidla, wäre die Ausbeutung junger Hochschulabgänger und anderer jungen Menschen per Dauerpraktika demnächst nur noch ein ferner schwarzer Streifen am Berufshorizont.
Er plant nämlich eine Qualitätscharta für Praktika, bei der sich Firmen verpflichten sollen, keine Langzeitpraktika mehr anzubieten und ihre Praktikanten/Praktikantinnen angemessen zu entlohnen.
Richtig so. Aber: die Regelung wird nicht vor 2008 in Angriff genommen und ob sich damit tatsächlich was verbessert, bleibt in meinen Augen doch fraglich.

EU-Kommission plant Qualitätscharta für Praktika | via Blog Generation Praktikum

(Passend dazu gibt es ab heute auch eine neue Umfrage. Wer sowohl Langzeit- als auch Kurzzeitpraktika absolviert hat, möchte sich bitte bei beiden Umfragen eintragen, anders ging das leider nicht. Mal schaun, ob es die „Generation Praktikum“ wirklich gibt. 😉 )

Arbeitsvertrag Werkstudent / Praktikum

Einen wie diesen wird euch hoffentlich kein Chef andienen noch werdet ihr ihn unterschreiben. *g*

Es geht auch besser: ein individueller, im simulierten Gespräch erzeugter Arbeitsvertrag, der nach der Zusammenstellung per email ausgeliefert wird, kann bei Janolaw erstellt werden. Die Preise für so erzeugte Verträge bewegen sich z.Zt. zwischen 9,90 und 19,90 Euro.
Arbeitsvertrag für Minijobs
Arbeitsvertrag für Praktikanten
normaler Arbeitsvertrag

Stellenbörsen für Studierende

Wo finde ich den passenden Job / das passende Praktikum für mich?
Neben dem Bekanntenkreis und der studentischen Jobvermittlung lässt sich von zu Hause aus selbstverständlich auch das Internet auf der Suche nach einer Arbeitsstelle oder einem Praktikum nutzen. Einfach mal recherchieren:

Studentenjobs
Wie der Name schon sagt, dort gibt es lauter studentische Jobs, bei einer kostenlosen Registrierung erschliesst sich der ganze Angebotsumfang, schreiben sie. Meine testweise Jobsuche ohne Registrierung ergab allerdings immer 0 Ergebnisse, das ist entweder ein Datenbankfehler oder keine gute Werbung für diesen Dienst.

Jobware
Links auf Für Studierende klicken, es öffnet sich normalerweise ein Popup-Fenster, das zu Campus Topline führt. Die Suche ist wirklich sehr einfach und übersichtlich gestaltet.

alma mater
Bei Für Bewerber die Stellenangebote auswählen und auf Offene Stellen klicken. Eine Texteingabe in die Suchmaske ist nicht vorgeschrieben, die Suche mit den voreingestellten Parametern zeigt alle derzeit offenen Stellen an.

Onvista
Einen der Bereiche auswählen, z.B. Studentenjobs oder Diplomarbeiten. Die Eingabemaske fokussiert hier mal nicht auf die Studienrichtung und bietet sogar eine Suche in verschiedenen Sprachen und im Ausland an, im nächsten Schritt wird die Suche noch weiter spezifiziert.

Jobs 3000
Links auf Job finden klicken und Land sowie Region auswählen, eine weitere Eingrenzung ist nicht möglich. Für alle, die einfach nur einen Job suchen, das Ergebnis ist bunt gewürfelt und sollte mit gesundem Menschenverstand ausgewertet werden. 😉

Promotionjobs
Einfach links auf Jobangebote lesen klicken, dann erscheint schon die ungeordnete Liste an Jobs für hauptsächlich Messehostessen und Promoter/innen.

Gelegenheitsjobs
Studentenjobs auswählen (oder einen anderen Link) und PLZ-Gebiet wählen. Ebenfalls für diejenigen, die nur einen Job zum Geldverdienen suchen, denn auch dort wartet die bunte Mischung vom Lagerarbeiter bis zur Flirtline …

Nebenjob
Links auf Stellenangebote klicken, dann in der Mitte auf Stellenangebote klicken und die drei vier Angebote begutachten. Inwieweit man sich mit „Zähneputzen“ das Studium finanzieren kann, wage ich nicht mir auszumalen …

Promotionbasis
Wie der Name schon sagt, werden hier ebenfalls hauptsächlich Messehostessen und Promoter/innen gesucht. Auf Jobs listen klicken und die Eingabemaske ausfüllen.

Es gibt noch eine Menge anderer Jobbörsen im Internet, angefangen bei allgemeinen wie z.B. Jobscout 24 bis hin zu regionalen Stellenbörsen sogar an einzelnen Fachhochschulen. Wer noch von einer guten Stellenbörse mit Studentenjobs weiss, kann sie gerne in die Kommentare schreiben. Oder sich registrieren und einen eigenen Beitrag veröffentlichen und/oder Link in der Linkliste hinterlassen. 😉

Update zu Jobscout24:
Über den nachfolgenden Link geht es direkt zu allen bei Jobscout24 gelisteten Praktika: Praktika in namhaften Unternehmen

Nachtrag 08/2006:
Die Aufzählung der Möglichkeiten, einen studentischen Job zu finden, scheint besser anzukommen, als ich gedacht habe. 😉 Zwei weitere Anbieter von Jobs speziell für Studierende haben sich bei mir gemeldet und um eine Erwähnung gebeten. So sei es …

Studentenjobs24
Eine rein auf studentische Jobs ausgerichtete Börse mit Stellen von kurzfristig bis langfristig von privaten bis gewerblichen Anbietern. Jobgesuche von Studierenden sind kostenlos aufgebbar, ausserdem besteht die Möglichkeit einer direkten Bewerbung bei potentiellen Arbeitgebern. Allerdings sind auf der Plattform noch nicht wirklich viele Jobangebote gelistet.

mein-minijob.de
In dieser Datenbank soll es Minijobs für Schüler, Praktikanten und Studenten/-innen geben. Nach Aufgabe eines eigenen Suchprofils besteht die Möglichkeit, sich über eingehende Angebote per SMS informieren zu lassen, wobei dieser Dienst nicht kostenlos angeboten wird. Allerdings hat meine stichprobenartige Suche 0 Treffer ergeben.

Nachtrag 10/2007:
Jobrapido bietet eine Meta-Suchmaschine für Jobs, die sowohl Stellenbörsen als auch Firmenwebsites etc. durchsucht. Wer trotzdem nicht gleich fündig wird, bekommt hilfreicherweise alternative Suchtexte vorgeschlagen.

Nachtrag 12/2007:
Unter Minijob-Anzeigen findet sich eine relativ frisch gestartete Stellenbörse für Minijobs einschliesslich solcher in der sog. Gleitzone bis 800 € Monatsverdienst; dort finden sich auch einige nützliche Informationen über Minijobs.

Praktikumsvertrag

Da der rechtliche Status von Praktikanten/-innen nicht eindeutig geklärt ist, empfiehlt es sich, für ein Praktikum einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, in dem so essentielle Dinge wie Vergütung, Arbeitszeiten, Inhalte, Urlaub etc. geregelt werden können.
Pflichtpraktika fallen übrigens unter das Berufsbildungsgesetz, nach dem Praktikanten Anspruch auf eine Vergütung und Urlaub haben – zumindest theoretisch. Ein Vertrag empfiehlt sich dennoch, um in diesen Punkten Missverständnissen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Ausserdem kann man so ja schon mal das Verhandeln üben. 😉
Speziell für Studierende hat die FU Berlin einen Mustervertrag als PDF zur Verfügung gestellt, die IG Metall fokussiert in ihrem Mustervertrag (PDF) auf den Ingenieurbereich (auch als Word-Doc abrufbar), andere Hochschulen/Fachhochschulen bieten ebenfalls Musterverträge an.

Neue Regelungen für Praktika

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihr Rundschreiben vom 06.10.1999 zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht bei beschäftigten Studenten/Studentinnen den veränderten gesetzlichen Gegebenheiten angepasst und ein neues Rundschreiben vom 27.07.2004 veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen vor allem die Versicherungsfreiheit von Praktika, das Rundschreiben kann hier als PDF abgerufen werden.

Update 03.09.2004: Alle Änderungen für Praktika sind jetzt eingearbeitet.

Diplomarbeit

Wer für die Anfertigung der Diplomarbeit „Kenntnisse in der betrieblichen Praxis“ erwirbt und dafür eine Vergütung erhält, für den wird das wie ein während des Studiums vorgeschriebenes Praktikum gewertet.
D.h. die Beschäftigung ist versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – übrigens unabhängig von der Höhe der Vergütung.

Bitte beachtet in diesem Fall, dass ihr im Betrieb keine für das Unternehmen weiter verwertbare Arbeitsleistung erbringen, sondern nur im Rahmen eurer Diplomarbeit tätig sein dürft (die Festschreibung eines solchen Passus in den Arbeitsvertrag ist daher sehr nützlich ;-)).

Übersicht: Praktikumsregelungen

1. Nicht vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:

1.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

1.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat allerdings die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung und Rentenversicherung abzuführen.

1.3 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt über 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungspflichtig als Arbeitnehmer in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

2. Nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums:

2.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet während des Studiums statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Anmerkung: Sofern keine Familienversicherung besteht, sind natürlich Beiträge zur studentischen Krankenversicherung zu leisten.

2.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet während des Studiums statt und es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung abzuführen. Aufgrund einer Sonderregelung sind aber keine pauschalierten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.

2.3 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet während des Studiums statt und es wird ein Entgelt über 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Es gilt die Werkstudentenregelung, z.B. nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, in der Rentenversicherung als Arbeitnehmer pflichtversichert etc. (s.a. Werkstudentenregelung)

3. Vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:

3.1Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Das Praktikum wird wie eine Berufsausbildung gewertet und ist versicherungspflichtig in Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist eine besondere Versicherung als Praktikant notwendig, eine bestehende Familienversicherung hat allerdings Vorrang.
Ohne Entgelt wird für die Berechnung des Beitrages zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein fiktives Entgelt zugrunde gelegt, das in 2004 monatlich
24,15 Euro in den alten Bundesländern einschl. Berlin West und
20,30 Euro in den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost beträgt.

3.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Das Praktikum wird wie eine Berufsausbildung gewertet und ist deshalb versicherungspflichtig in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

4. Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums:

4.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben und findet während des Studiums statt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, unabhängig von der Dauer des Praktikums bzw. Höhe des Entgeltes.

Beitragssatz/Bemessungsgrenze

Die Hälfte der genannten Beiträge trägt im allgemeinen der Arbeitgeber, Ausnahmen bestehen z.B. bei einem Praktikum vor Studienbeginn.
Die Bemessungsgrenzen gliedern sich auf in alte Bundesländer / neue Bundesländer und beziehen sich auf die monatlich bzw. jährlich erzielten (Gesamt-) Einkünfte in Euro. Bis zu dieser Grenze wird der übliche prozentuale Beitrag erhoben, darüber hinausgehender Verdienst bleibt beitragsfrei.

Beitragssatz: 6,5 % vom Bruttolohn

Bemessungsgrenze: inkl. Berlin-West 5.150 Euro / inkl. Berlin-Ost 4.350 Euro monatlich bzw.
inkl. Berlin-West 61.800 Euro / inkl. Berlin-Ost 52.200 Euro jährlich