Studiengebühren in Niedersachsen ebenfalls für Bafög-Empfänger

Die niedesächsische Landesregierung hat in ihrem „Zukunftsvertrag“ die Einführung von Studiengebühren auch für das Erststudium ab dem Wintersemester 2006/2007 praktisch festgeklopft (siehe Pressemitteilung vom 12.07.2005 (PDF)).
Nun hat der Staatssekretär Josef Lange bekanntgegeben, dass diese Studiengebühren natürlich auch von Bafög-Empfängern erhoben werden. Der Bildungskredit stehe allen Studierenden offen (heureka 1), sei zinsgünstig (heureka 2) und müsse zudem erst nach Abschluss des Studiums zurückgezahlt werden (heureka 3), sobald genügend Geld zur Verfügung stehe. (Anm.: ich liege platt am Boden ob so vieler sozialer und bildungspolitischer Geschenke von Land und Banken.)
Das ist eine ganz tolle Argumentation, wirklich. Am Ende steht der sozial schwächer gestellte Bafög-Empfänger, der nur studieren kann, weil er Bafäg bekommt, mit gleich zwei zurückzuzahlenden Krediten am Hals da …

Mich wundert auch überhaupt nicht, dass auf den Seiten der niedersächsischen Landesregierung kein Sterbenswörtchen zu dieser Planung zu finden ist, auch auf Studieren in Niedersachsen findet sich nichts, jedenfalls vermute ich das, dank einer fehlenden Suchfunktion sind diese Seiten nicht wirklich gut überblickbar.
Ein dickes „Lob“ an dieser Stelle von mir für so hell erleuchtende Informationspolitik …

Bafög-Empfänger sollen auch in NRW Studiengebühren zahlen

Ich revidiere hiermit meinen Beitrag vom 02.08.2005, in dem ich noch behauptet hatte, Bafög-Empfänger müssten in NRW keine Studiengebühren zahlen.
Das ganze war trotz Wahlkampfversprechen und Koalitionsvertrag nichts als eine politische Ente der CDU, wie Bundesbildungsministerin Bulmahn in der heutigen Pressemitteilung kritisiert, und zwar zu Recht.

Ehrlich, wie verquer ist das denn, finanziell schwächer gestellten Studierenden, die ohne Bafög wahrscheinlich gar nicht studieren könnten, in die Tasche zu greifen? Da bleibt einem nur noch, den Kopf zu schütteln und noch einmal auf die folgenden Aktionen hinzuweisen:

Kein Spiel mit Bildung
Ich zahle nicht
Nordstreik und Südstreik

Keine Studiengebühren für Bafög-Empfänger

Das Deutsche Studentenwerk fordert in seiner Pressemitteilung vom 27.07.2005 (PDF), auch Bafög-Empfänger sollen wie in NRW bereits beschlossen, von Studiengebühren (für ein Erststudium) befreit werden.
Diese Forderung richtet sich insbesondere an BaWü, in der das „Konzept der sozialen Ausnahmetatbestände“ eher halbherzig daherkommt, wenn zwar eine Behinderung und Kindererziehungszeiten berücksichtigt werden (übrigens nichts von BaWü neu erfundenes, sondern bereits in den Regelungen für Langzeitstudenten umgesetzt), Bafög-Empfänger, die sonst nicht studieren könnten, aber zur Kasse gebeten werden:
„Warum werden aber nicht auch BAföG-Empfänger, die ohne diese staatliche Unterstützung nicht studieren könnten, von Studiengebühren befreit? Das müsste die logische Konsequenz sein, wenn man bei der Einführung von Studiengebühren wirklich auf die soziale und wirtschaftliche Situation von Studierenden abstellen will.“ (DSW-Präsident Prof. Dr. Rinkens)

68 % aller Studierenden jobben

In einer Pressemitteilung vom 11.07.2005 (PDF – wer bitteschön, stellt denn Pressemitteilungen lediglich als PDF ins Netz?) verweist das Deutsche Studentenwerk u.a. auch auf ihre aktuellste Sozialerhebung, nach der 68% aller Studierenden neben dem Studium jobben; ein Drittel könnte ohne den Nebenjob das Studium nicht finanzieren.
In Berlin und Hamburg sei die Suche nach einem studentischen Job eher schwierig, in München dagegen halten sich Angebot und Nachfrage die Waage.
Eine zeitlich befristete Beschäftigung während der Semesterferien wird nach Aussage des Studentenwerkes immer weniger offeriert, da die Unternehmen Studenten und Studentinnen lieber längerfristig beschäftigen wollen.

Aus diesem Anlass hat das Studentenwerk einen zweiseitigen Flyer herausgegeben, in dem in komprimierter Form Informationen zur studentischen Jobberei (PDF) zusammengestellt wurden.

Wer es etwas ausführlicher haben mag, der guckt sich in dieser Kategorie von Studium und Arbeit um.

Sonderkündigungsrecht durch Anhebung der Krankenkassenbeiträge zum 1.7.2005

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilt in einer Pressemitteilung mit, dass sich nach ihrer Meinung durch die gesetzlich verordnete Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer ab 1. Juli 2005 ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel der Krankenkasse ergibt.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wird die achtzehnmonatige Mindestbindung bei jeder Beitragserhöhung außer Kraft gesetzt, ganz gleich ob es sich dabei um eine individuelle Kassenanhebung oder um eine gesetzliche Maßnahme handelt.
Die Verbraucherzentrale stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel, nach dem ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Art von Beitragserhöhung (hier Fusion zweier Krankenkassen) besteht.
Wessen Krankenkasse die Kündigung trotzdem ablehnt, der wird wohl allerdings darauf klagen müssen, meint die Verbraucherzentrale. Aber man kann/sollte es auf jeden Fall versuchen, die VZ bietet auch gleich einen passenden Musterbrief im Word-Format an.

Update 02.07.2005:
Das Bundesversicherungsamt verneint die Möglichkeit zum Krankenkassenwechsel vor der 18monatigen Bindungsfrist, da es sich bei der Erhöhung der Krankenkassenbeiträge um eine gesetzliche Verpflichtung handelte.
Der Anteil der Arbeitnehmer am Krankenkassenbeitrag erhöht sich zum 1. Juli um 0,45 Prozent. Nur wenn Krankenkassen über diesen Prozentsatz hinaus ihre Beiträge erhöhen, könnten Versicherte von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, erklärt eine Sprecherin des Bundessozialministeriums in Berlin. (Zitat aus der web.de-Meldung, s.a. Pressemitteilung des Bundesversicherungsamtes vom 31.05.2005 im PDF-Format)
Anmerkung: Der Zusammenhang, der mit diesen beiden Sätzen hergestellt wird, vermittelt wahrscheinlich einen falschen Eindruck, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass es Krankenkassen erlaubt ist, den Beitragssatz lediglich für Arbeitnehmer zu erhöhen, was das sowieso mit der 0,9 % – Regelung schwer gebeutelte Paritätsprinzip ad absurdum führen würde. Es muss sich also um eine reguläre Erhöhung des Beitragssatzes handeln und da ist ein Sonderkündigungsrecht unumstritten.
Hoffen wir, dass sich ein oder mehrere Mutige finden werden, die über den Anspruch auf Sonderkündigung per Gericht entscheiden lassen, damit es dafür eine Richtlinie geben wird.

[Pressemitteilung VZ NRW vom 24.06.2005 | Musterbrief Sonderkündigung als Word-Doc] [BSG Kassel, AZ B 12 KR 23/04 R vom 02.12.2004 | Krankenkassenrechner von WiSo]

16. Bafög-Bericht: Bafög soll erhalten bleiben

Anlässlich der Vorstellung des 16. Bafög-Berichtes hat es unsere Bildungsministerin Frau Bulmahn strikt abgelehnt, die vom Arbeitgeberverband und einigen Politikern geforderte Abschaffung des Bafög und dessen Ersatz durch ein verzinsliches Darlehen ins politische Auge zu fassen.
Gut so. 😉 Die Hälfte des Bafög muss eh zurückgezahlt werden und es brächte mMn viel mehr, wenn wirklich nur die Bedürftigen Bafög bekämen. Mal so ins grobe geschrieben.

Pressemitteilung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zum 16. Bafög-Bericht
16. Bafög-Bericht vom 15.02.2005 als PDF-Datei

Bafög-Hotline für alle Fragen rund um das Bafög, kostenlos ereichbar unter 0800-223 63 41.
Bafög-Rechner, kann auch für den offline-Gebrauch heruntergeladen werden (ca. 18 MB).

Zahl der Studierenden im WS 2004/2005

Lt. der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.11.2004 gibt es nach vorläufigen Zahlen dieses Wintersemester ca. 3 % weniger Studierende als noch letztes Wintersemester. Nordrhein-Westfalen mit minus 16 % und Hessen mit minus 14 % hat es am härtesten getroffen. Die beiden Länder haben zum Sommersemester Studiengebühren für Langzeitstudierende eingeführt …

Ausführliche Informationen gibt es im Statistik-Shop über die Suche nach „Schnellmeldung Studierende“; man muss das Ding dort für 0,00 Euro in den Warenkorb legen und „kaufen“, bevor man sich z.B. ein PDF downloaden darf, also nicht entmutigen lassen.
Am besten weder bei der Suche nach dem Download noch beim Studieren oder der Finanzierung des ganzen. 😉