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Articles tagged with: Sozialversicherung

Finanzen, Sozialversicherung »

[26 Okt 2007 | No Comment | ]

Die Zahlen für die ab Januar 2008 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge, die im allgemeinen zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu entrichten sind, sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 3,3 % (4,2 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,9 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 % (0,9 % des Beitrages sind vom Arbeitnehmer allein zu tragen)
Pflegeversicherung: 1,95 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 2,2 % (1,95 %) (wobei der Aufschlag von 0,25 % vom Arbeitnehmer allein zu tragen ist)
Bitte beachten: die Erhöhung des Beitragssatzes in der Pflegeversicherung tritt erst ab 1.7.2008 …

Sozialversicherung »

[12 Jan 2007 | No Comment | ]

Die Zahlen für die ab Januar 2007 zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge sehen wie folgt aus (Vorjahreszahlen in Klammern):
Arbeitslosenversicherung: 4,2 % (6,5 %)
Rentenversicherung: 19,9 % (19,5 %)
Krankenversicherung: ab 12,5 %
Pflegeversicherung: 1,7 % (1,7 %)
Pflegeversicherung Kinderlose: 1,95 % (1,95 %)
Die Beitragsbemessungsgrenzen liegen z.Zt. bei:
63.000,00 Euro jährlich / 5.250,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung West
54.600,00 Euro jährlich / 4.550,00 Euro monatlich für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung Ost
42.750,00 Euro jährlich / 3.562,50 Euro monatlich für die Kranken- und Pflegeversicherung West und Ost

Finanzen, Sozialversicherung »

[21 Apr 2006 | No Comment | ]

Am 22.02. bereits beschloss das Bundeskabinett, die pauschal vom Arbeitgeber zu entrichtenden Abgaben für die sog. Minijobs von derzeit 25 Prozent ab dem 01.07.2006 auf 30 Prozent zu erhöhen, wobei sich der Beitrag zur Krankenversicherung von 11 auf 13 Prozent und der Beitrag zur Rentenversicherung von 12 auf 15 Prozent erhöhen soll, der pauschale Beitrag zur Lohnsteuer bleibt bei 2 Prozent.
Minijobs in Privathaushalten sollen davon allerdings nicht betroffen sein.
Viele in Minijobs arbeitende Studenten und Studentinnen werden sicher darunter leiden, denn Arbeitgeber suchten und …

Finanzen, Sozialversicherung »

[16 Nov 2005 | No Comment | ]

Die Beitragssätze in der Sozialversicherung für das Jahr 2006 sehen wie folgt aus:
Rentenversicherung. 19,50 %
Arbeitslostenversicherung: 6,50 %
Pflegeversicherung: 1,70 %
Pflegeversicherung Kinderlose: 1,95 %
Die pauschalen Beitragssätze für geringfügig Beschäftigte sehen so aus:
Krankenversicherung: 11,00 %
Rentenversicherung: 12,00 %
Die jährliche Versicherungspflichtgrenze in 2006 liegt voraussichtlich bei:
47.250,00 Euro
Bei darüber hinausgehendem Verdienst besteht Versicherungsfreiheit in Kranken- und Rentenversicherung.
Für Arbeitnehmer/-innen, die bereits am 31.12.2002 privat krankenversichert waren, beträgt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2006 voraussichtlich 42.750,00 Euro.

Sozialversicherung »

[9 Okt 2005 | No Comment | ]

Die ab 2006 geltenden Bemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung, Rentenversicherung sowie Arbeitslosenversicherung sehen wie folgt aus:
Kranken-/Pflegeversicherung
bundesweit: 3.562,50 Euro monatlich bzw. 42.750,00 Euro jährlich
Die Versicherungspflichtgrenze in der Krankenversicherung beträgt
bundesweit: 3.937,50 Euro monatlich bzw. 47.250,00 Euro jährlich
Rentenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.250,00 Euro monatlich bzw. 63.000,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich
Arbeitslosenversicherung
alte Bundesländer/Berlin West: 5.250,00 Euro monatlich bzw. 63.000,00 Euro jährlich
neue Bundesländer/Berlin Ost: 4.400,00 Euro monatlich bzw. 52.800,00 Euro jährlich

Rechtliches »

[28 Mrz 2005 | No Comment | ]

Etwas spät, und ich weiss auch nicht mehr, woher der Link bei mir gelandet ist (Dank an unbekannt also ;-)), aber RegierungOnline hat schon im Dezember einen Überblick über alle seit Januar 2005 geltenden gesetzlichen Neuregelungen zusammengestellt.
Über die neuen Steuersätze, Elektronische Lohnsteueranmeldungen, dass Motorboote jetzt leiser und umweltfreundlicher werden (huch, das ist ein Gesetz?), Bemessungsgrenzen in der Sozialversicherung etc.pp. Alles mit weiterführenden Links. Sehr brauchbar.
[Übersicht über gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2005]

Beschäftigung, Rechtliches »

[9 Mai 2004 | No Comment | ]

Nur wer ordentlich eingeschriebener Student ist (s. Definition von Studium), darf nach Par. 27 SGB III (s.u.) unter bestimmten Bedingungen neben seinem Studium einer Arbeit nachgehen, ohne Sozialversicherungsbeiträge zu Krankenkasse, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung abführen zu müssen.
Bisher fielen ordentlich eingeschriebene Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt waren, sozusagen automatisch unter die sog. Werkstudentenregelung und waren in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Nach einem Besprechungsergebnis der Sozialversicherungsverbände fielen seit dem Sommersemester 2000 allerdings Beschäftigungen, die bei Studienbeginn bereits bestanden haben, grundsätzlich nicht mehr unter diese Werkstudentenregelung.
Um wieder …