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Articles tagged with: Versicherung

Allgemein, Finanzen »

[10 Apr 2006 | No Comment | ]

Wusstet ihr, dass es sogar ein Institut für Altersvorsorge gibt? Wahrscheinlich nicht, denn laut einer Studie dieses DIA kümmert es die Studierendenschaft noch herzlich wenig, wie es denn mal um ihre finanzielle Altersversorgung stehen wird.
Und das ist nicht gut. Denn nichts ist so sicher, wie jenes, dass unsere Rente nicht sicher ist.
Ich fasse zum Thema Altersvorsorge die Ratschläge der Finanzexperten mal kurz und bündig zusammen:

möglichst zügig studieren, damit je früher, desto mehr in die Rentenversicherung gezahlt werden kann
wer zur Studienfinanzierung nebenher arbeiten muss, …

Krankenversicherung »

[25 Jun 2005 | No Comment | ]

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen teilt in einer Pressemitteilung mit, dass sich nach ihrer Meinung durch die gesetzlich verordnete Anhebung der Krankenkassenbeiträge für Arbeitnehmer ab 1. Juli 2005 ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel der Krankenkasse ergibt.
Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW wird die achtzehnmonatige Mindestbindung bei jeder Beitragserhöhung außer Kraft gesetzt, ganz gleich ob es sich dabei um eine individuelle Kassenanhebung oder um eine gesetzliche Maßnahme handelt.
Die Verbraucherzentrale stützt sich dabei auf ein Urteil des Bundessozialgerichtes Kassel, nach dem ein Sonderkündigungsrecht bei jeder Art von Beitragserhöhung (hier …

Krankenversicherung »

[15 Jun 2005 | No Comment | ]

Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, wird der ab 1. Juli zusätzlich erhobene Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %, der von allen Arbeitnehmern allein getragen werden muss, nicht auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhoben.
[Minijob-Zentrale]

Praktikum »

[1 Sep 2004 | No Comment | ]

Die Spitzenverbände der Sozialversicherungsträger haben ihr Rundschreiben vom 06.10.1999 zur Beurteilung der Sozialversicherungspflicht bei beschäftigten Studenten/Studentinnen den veränderten gesetzlichen Gegebenheiten angepasst und ein neues Rundschreiben vom 27.07.2004 veröffentlicht.
Die Änderungen betreffen vor allem die Versicherungsfreiheit von Praktika, das Rundschreiben kann hier als PDF abgerufen werden.
Update 03.09.2004: Alle Änderungen für Praktika sind jetzt eingearbeitet.

Praktikum »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Wer für die Anfertigung der Diplomarbeit „Kenntnisse in der betrieblichen Praxis“ erwirbt und dafür eine Vergütung erhält, für den wird das wie ein während des Studiums vorgeschriebenes Praktikum gewertet.
D.h. die Beschäftigung ist versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – übrigens unabhängig von der Höhe der Vergütung.
Bitte beachtet in diesem Fall, dass ihr im Betrieb keine für das Unternehmen weiter verwertbare Arbeitsleistung erbringen, sondern nur im Rahmen eurer Diplomarbeit tätig sein dürft (die Festschreibung eines solchen Passus in den Arbeitsvertrag ist daher …

Praktikum »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

1. Nicht vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:
1.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
1.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat allerdings die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur …

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die Beschäftigung ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in der Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung
Anmerkung: Wird der Zeitraum von 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen wider Erwarten überschritten, tritt Versicherungspflicht in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung ab dem Zeitpunkt der Überschreitung ein. Ist die Überschreitung bereits vorher absehbar, tritt die Versicherungspflicht ab dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens dieser Tatsache ein.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Semesters nicht mehr als 20 Wochenstunden, wird aber in den Semesterferien überschritten, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentvenversicherung werden Beiträge fällig.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden und ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.

Beschäftigung, Rechtliches »

[26 Mai 2004 | No Comment | ]

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, in der Rentenversicherung werden Beiträge fällig.
Anmerkung: Wird die Arbeitszeit dem Studium angepasst bzw. untergeordnet, findet also vorwiegend am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden statt, kann die 20-Stunden-Grenze überschritten werden.
Schreibt im Falle von mehr als 20 Stunden wöchentlicher Arbeitszeit am besten bereits im Arbeitsvertrag fest, dass diese z.B. vorwiegend am Wochenende zu leisten sind. Und führt in Zusammenarbeit mit …