Wechsel der Krankenkasse – wann und wie

Studenten, die erstmals nicht mehr in der studentischen Krankenversicherung versichert werden können, haben die freie Krankenkassenwahl. Dies gilt ebenso für die Familienversicherung, vorausgesetzt, diese bestand bereits 18 Monate, sonst ist man bis zum Erreichen der Bindungsfrist an die Krankenkasse der Eltern gebunden und kann erst danach wechseln.
Ein vorheriger Vergleich, z.B. mit dem Krankenkassenrechner lohnt sich allemal.

Seit Januar 2002 kann jede/r zum Ende des übernächsten Monates seiner bisherigen Krankenkasse kündigen (nur schriftlich und am besten per Einschreiben) und in eine neue eintreten. Im Normalfall ist man damit 18 Monate an die neue Krankenkasse gebunden.
Die alte Krankenkasse ist verpflichtet, innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündigung eine Bestätigung zu schicken, die dann der neuen Kasse mit dem Aufnahmeantrag vorgelegt wird. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn innerhalb der Kündigungsfrist eine neue Krankenkasse gewählt und dies der meldepflichtigen Stelle (z.B. dem Arbeitgeber) gegenüber durch eine Mitgliedsbescheinigung der neuen Krankenkasse nachgewiesen wurde.

Unterbrechungen der Mitgliedschaft (z.B. Familienversicherung) haben keinen Einfluss auf die Dauer der Kassenzugehörigkeit, d.h. die Mitgliedschaft muss nach der Unterbrechung bei der alten Krankenkasse fortgeführt werden, bis die 18 Monate erreicht sind, erst dann ist wieder ein regulärer Wechsel möglich.
Das gilt auch bei Arbeitgeberwechsel oder Einstieg in einen Beruf, die nicht mehr automatisch zur freien Krankenkassenwahl berechtigen, sondern erst nach Ablauf der 18 Monate.

Die Sonderkündigungsfrist, z.B. bei Beitragserhöhungen, wird es aber auch weiterhin geben, sie beträgt seit Januar 2003 ebenfalls 2 Monate.
Während der Unterbrechung der Mitgliedschaft , z.B. bei einer Familienversicherung, kann das Sonderkündigungsrecht nicht ausgeübt werden, kann aber bei späterem Wiederaufleben der Mitgliedschaft unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 2 Monaten nachgeholt werden.

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