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Auslandssemester und Praktika werden anerkannt

3 November 2005 Keine Kommentare

Auslandssemester werden rentenrechtlich als Ausbildungszeit angerechnet, solange das Studium nach den in Deutschland geltenden Vorschriften anerkannt wird.
Wer im Ausland Rentenbeiträge zahlen muss, sollte diese Unterlagen unbedingt aufbewahren, genauso wie alle anderen Rentenversicherungsunterlagen natürlich auch. Innerhalb der EU besteht ein Sozialversicherungsabkommen, nach dem auch die im Ausland entrichteten Beiträge auf die Rente angerechnet werden.

Im Studium vorgeschriebene Praktika werden ebenfalls auf die Ausbildungszeit angerechnet. Das gilt natürlich auch für Praktika im Ausland.

Mit Abschluss des Studiums endet allerdings die Anrechnung von Ausbildungszeiten. Wer danach noch promovieren will, sollte sich überlegen, freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen, um eine „Rentenlücke“ auszuschliessen. Aktuell beträgt der freiwillige monatliche Mindestbeitrag 78 Euro.
Bei Fragen am besten direkt an die Rentenversicherungsanstalt wenden – oder erstmal die kostenlose Hotline des Bürgertelefons unter 0800 – 15 15 15 0 anrufen, die montags bis donnerstags von 8 bis 20 Uhr zur Verfügung steht.

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