KfW gibt Studienkredite frei

Ab sofort können bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, Studienkredite beantragt werden. Entweder bei der Bank des Vertrauens oder über die Studentenwerke.
Zwischen 100 und maximal 650 Euro monatlich ist der Betrag angesiedelt, der jedes Semester aufs neue festgelegt werden kann.
Der Kredit wird maximal 10 Fachsemester lang gewährt, plus höchstens 4 Semester mögliche Verlängerung in begründeten Fällen, Rückzahlung ist ca. 18 Monate nach der letzten Auszahlung über höchstens 25 Jahre geplant.

Der Kredit wird z.Zt. mit nominal 5,1 Prozent verzinst, ist aber variabel, d.h. kann klettern. Die KfW gewährt lediglich eine Zinsobergrenze für 15 Jahre (z.Zt. nominal 8,8 Prozent).

Soweit der Kurzabriss der finanziellen Zukunft vieler Studenten und Studentinnen. Wir freuen uns ein Loch in den Bauch …

[Pressemitteilung KfW mit weiteren Infos | Tilgungsrechner]

Neue Vergaberichtlinien für Studienplätze

Seit dem Wintersemester 2005/2006 ist die ZVS-Reform in Kraft, nach Änderungen im Hochschulrahmengesetz sind z.B. die Auswahlquoten von 51-25-24 auf 20-20-60 geändert worden, d.h. 20 Prozent der Studienplätze werden nach Abiturnote, 20 Prozent nach Wartezeit und 60 Prozent nach Auswahlverfahren vergeben.
Das Auswahlverfahren wird von den Hochschulen allerdings kaum genutzt, die Studienplätze werden weiterhin von der ZVS, für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer wie Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin zuständig, ebenfalls einfach über die Abiturnote vergeben.

[ZVS startet neues Auswahlverfahren]

Studiengebühren in BaWü ab Sommersemster 2007

Baden-Württemberg beeilt sich bei der Einführung von Studiengebühren – 500 Euro ab Sommersemester 2007 werden angestrebt – noch etwas mehr als andere Bundesländer, z.B. NRW.
Der Gesetzentwurf soll bis Jahresende durchs parlamentarische Verfahren „gepeitscht“ werden.
Bei der Finanzierung ist geplant, den Studierenden ein Darlehen der Landesbank L-Bank anzubieten. Ausser der alten Pressemitteilung vom 25.02.2005, die nach Veröffentlichung des Urteiles des BVerfG erschien, scheint man bei der baden-württembergischen Staatsbank aber auch noch keine konkreteren Informationen anbieten zu können.
Die Studiengebühren sollen laut Aussage des Wirtschaftsministers Peter Frankenberg übrigens ausschliesslich den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit im Gegenzug die staatlichen Mittel gekürzt werden, das bleibt tatsächlich noch abzuwarten. Das ABS (Aktionsbündnis gegen Studiengebühren) ist – wahrscheinlich zu Recht – sehr skeptisch ob der weiteren Entwicklung, aus seiner Sicht wird es mit der Einführung trotz aller Beteuerungen zu Kürzungen kommen.

Studiengebühren in NRW spätestens ab WS 2007/2008

Der Innovationsminister Andreas Pinkert (wow, Studiengebühren werden jetzt schon als Innovation gehandelt …) sprach zur dpa und gab eine Einführung von Studiengebühren „mit Hochdruck“ bekannt:
„Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr im Parlament eingebracht werden.“
Nur der Vertrauensschutz bewahrt die Studenten und Studentinnen davor, dass Studiengebühren nicht schon früher als erst zum WS 2007/2008 in den Hochschulen des Landes NRW eingeführt werden.
Die Gebühren sollen maximal 500 Euro pro Semester betragen. Zu Finanzierungsmöglichkeiten für die künftige Bildungselite fällt in der Pressemitteilung allerdings kein Wort.
NRW ist auch eines der ersten Bundesländer gewesen, die Studiengebühren für Langzeitstudenten in Höhe von 650 Euro pro Semester eingeführt haben. Diese Gelder werden übrigens nach meinem Kenntnisstand voll an den maroden Landeshaushalt verschwendet.

Dieser Artikel in der Zeit passt ganz hervorragend dazu und bedarf keiner weiteren Worte.

Neue Bewerbungsfristen bei der ZVS

Ab dem Wintersemester 2005/2006 gelten bei der ZVS (Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen) neue Bewerbungsfristen:

Wintersemester:
31. Mai für Bewerber, die ihr Abitur oder die Fachhochschulreife vor dem 16. Januar erworben haben.
15. Juli für alle anderen Bewerber, die Abitur oder Fachhochschul-Reife danach erwerben.

Sommersemster:
30. November für Bewerber, die Abitur bzw. Fachhochschulreife vor dem 16. Juli erworben haben.
15. Januar für alle Bewerber, die ihren Abschluss zwischen dem 16. Juli und 15. Januar erwerben.

Mehr Infos zu den Studiengängen sowie die Möglichkeit, die Bewerbungen online abzugeben gibt es direkt bei der ZVS.

Zahl der Studierenden im WS 2004/2005

Lt. der Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes vom 29.11.2004 gibt es nach vorläufigen Zahlen dieses Wintersemester ca. 3 % weniger Studierende als noch letztes Wintersemester. Nordrhein-Westfalen mit minus 16 % und Hessen mit minus 14 % hat es am härtesten getroffen. Die beiden Länder haben zum Sommersemester Studiengebühren für Langzeitstudierende eingeführt …

Ausführliche Informationen gibt es im Statistik-Shop über die Suche nach „Schnellmeldung Studierende“; man muss das Ding dort für 0,00 Euro in den Warenkorb legen und „kaufen“, bevor man sich z.B. ein PDF downloaden darf, also nicht entmutigen lassen.
Am besten weder bei der Suche nach dem Download noch beim Studieren oder der Finanzierung des ganzen. 😉

Beschäftigung während des Semesters I

Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt nicht mehr als 20 Wochenstunden und ist kurzfristig angelegt, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.

Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.