Der 1. April ist schon vorbei, also scheint die dpa-Meldung leider echt zu sein:
Die Regierungskoalition plant, ab 1. Januar 2007 die Bezugsdauer für Kindergeld zu verkürzen; bisher wird es für Kinder in Ausbildung und ohne eigenes Einkommen längstens bis zum 27. Lebensjahr gewährt (plus Wehr-/Zivildienstzeit), künftig soll die Grenze auf das 25. Lebensjahr herabgesetzt werden.
Für ältere Kinder soll es eine Übergangsregelung geben.
Nachtrag 10.05.2006:
Zitat aus der heutigen Pressemitteilung des BMF zum Steueränderungsgesetz 2007:
Mit der beabsichtigten Änderung des § 32 EStG wird die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingte Freibeträge für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 1983 von vor Vollendung des 27. Lebensjahres auf vor Vollendung des 25. Lebensjahres abgesenkt, für Kinder des Geburtsjahres 1982 auf vor Vollendung des 26. Lebensjahres. Neben einer Verbreiterung der Bemessungsgrundlage trägt diese Maßnahme auch der künftig veränderten Bildungsstruktur mit schneller zu erreichenden Schulabschlüssen Rechnung.
Sie vermittelt zudem einen Anreiz, ein aufgenommenes Studium zügiger zu beenden.
Besonders der letzte Satz dürfte gut vermitteln, auf welchen Wolken die Regierung manchesmal so wandelt …