Betriebliche Altersvorsorge bleibt abgabenfrei
Das Kabinett hat gestern eine unbefristete Abgabenfreiheit für die betriebliche Altersversorgung beschlossen, die durch Entgeltumwandlung gesparten Beiträge bleiben also weiterhin sowohl steuer- als auch sozialversicherungsfrei, sofern sie vier Prozent des beitragspflichtigen Einkommens nicht überschreiten.
Außerdem wird das Lebensalter für die Unverfallbarkeit von arbeitgeberfinanzierten Betriebsrentenanwartschaften vom 30. auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Also, meine lieben arbeitenden Studenten und Studentinnen, ich wiederhole gern mein Mantra: spart bereits jetzt für eure Rentenzeit, denn in eurem Alter lohnen sich auch kleinere Beträge. Und wenn man dann auch noch was „geschenkt“ kriegt …
[Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales]
Hier eine Abgabe wäre auch sehr dreist….
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