Neue Vergaberichtlinien für Studienplätze

Seit dem Wintersemester 2005/2006 ist die ZVS-Reform in Kraft, nach Änderungen im Hochschulrahmengesetz sind z.B. die Auswahlquoten von 51-25-24 auf 20-20-60 geändert worden, d.h. 20 Prozent der Studienplätze werden nach Abiturnote, 20 Prozent nach Wartezeit und 60 Prozent nach Auswahlverfahren vergeben.
Das Auswahlverfahren wird von den Hochschulen allerdings kaum genutzt, die Studienplätze werden weiterhin von der ZVS, für bundesweit zulassungsbeschränkte Fächer wie Biologie, Medizin, Pharmazie, Psychologie, Tiermedizin und Zahnmedizin zuständig, ebenfalls einfach über die Abiturnote vergeben.

[ZVS startet neues Auswahlverfahren]

Studiengebühren – stell dir vor, alle zahlen, aber keiner geht hin

Ach nein, stimmt nicht, das muss heissen:
Stell dir vor, alle gehen hin, aber keiner zahlt.
Oder noch anders?
Stell dir vor, alle wollen Geld, aber keiner zahlt.

So ist es richtig. 😉 Erstens der Spruch und zweitens die Aktion auf Ich zahle nicht, Zitat:
Mit einer deutschlandweiten Blockade der Studiengebühren können wir eine Rücknahme der Gebühren von der Politik erzwingen. Voraussetzung dafür ist natürlich eine breite Beteiligung aller Studierenden, um den nötigen Druck auf die Hochschulverwaltung und damit auf die Politiker aufzubauen. Die Exmatrikulation von tausenden Studierenden kann sich kein Bundesland und vor allem keine einzelne Hochschule leisten.

Mehr regionale Informationen zum „Summer of Resistance“ (und dass mir jetzt ja keine/r kommt, wir hätten doch gar keinen Sommer …) gibt es für den Norden hier und für den Süden dort. Online unterschreiben und sich einen Überblick über die verschiedenen Aktionen verschaffen kann man auf „Kein Spiel mit Bildung“.
Denn wünsche ich mal erfolgreiches streiken.

Studiengebühren in BaWü ab Sommersemster 2007

Baden-Württemberg beeilt sich bei der Einführung von Studiengebühren – 500 Euro ab Sommersemester 2007 werden angestrebt – noch etwas mehr als andere Bundesländer, z.B. NRW.
Der Gesetzentwurf soll bis Jahresende durchs parlamentarische Verfahren „gepeitscht“ werden.
Bei der Finanzierung ist geplant, den Studierenden ein Darlehen der Landesbank L-Bank anzubieten. Ausser der alten Pressemitteilung vom 25.02.2005, die nach Veröffentlichung des Urteiles des BVerfG erschien, scheint man bei der baden-württembergischen Staatsbank aber auch noch keine konkreteren Informationen anbieten zu können.
Die Studiengebühren sollen laut Aussage des Wirtschaftsministers Peter Frankenberg übrigens ausschliesslich den Hochschulen zur Verfügung gestellt werden. Inwieweit im Gegenzug die staatlichen Mittel gekürzt werden, das bleibt tatsächlich noch abzuwarten. Das ABS (Aktionsbündnis gegen Studiengebühren) ist – wahrscheinlich zu Recht – sehr skeptisch ob der weiteren Entwicklung, aus seiner Sicht wird es mit der Einführung trotz aller Beteuerungen zu Kürzungen kommen.

Studiengebühren in NRW spätestens ab WS 2007/2008

Der Innovationsminister Andreas Pinkert (wow, Studiengebühren werden jetzt schon als Innovation gehandelt …) sprach zur dpa und gab eine Einführung von Studiengebühren „mit Hochdruck“ bekannt:
„Ein entsprechender Gesetzentwurf soll noch in diesem Jahr im Parlament eingebracht werden.“
Nur der Vertrauensschutz bewahrt die Studenten und Studentinnen davor, dass Studiengebühren nicht schon früher als erst zum WS 2007/2008 in den Hochschulen des Landes NRW eingeführt werden.
Die Gebühren sollen maximal 500 Euro pro Semester betragen. Zu Finanzierungsmöglichkeiten für die künftige Bildungselite fällt in der Pressemitteilung allerdings kein Wort.
NRW ist auch eines der ersten Bundesländer gewesen, die Studiengebühren für Langzeitstudenten in Höhe von 650 Euro pro Semester eingeführt haben. Diese Gelder werden übrigens nach meinem Kenntnisstand voll an den maroden Landeshaushalt verschwendet.

Dieser Artikel in der Zeit passt ganz hervorragend dazu und bedarf keiner weiteren Worte.

KfW verschiebt Studienkreditprogramm bis 2006

Der ursprünglich für kommendes Wintersemester vorgesehene Start des Studienkreditprogrammes der Kreditanstalt für Wiederaufbau, kurz KfW, wird voraussichtlich bis zum Sommersemester 2006 verschoben.
Man scheut eine wie auch immer geartete Verquickung mit dem Bundestagswahlkampf, in dem sicher auch Themen wie Studiengebühren und/oder Abschaffung des Bafög behandelt werden (müssten).

Ich kann das zwar nicht ganz nachvollziehen, schliesslich ist die Einführung von Studiengebühren Ländersache, wie alle mitbekommen haben sollten, und die Länder lassen sich vom Bundestagswahlkampf bestimmt nicht aufhalten, so dass eine Planungssicherheit bei der Finanzierung für einige Studenten/-innen sicher willkommener wäre, aber sei’s drum:

Der Studienkredit, so er denn aufgelegt wird, steht allen Hochschülern/-innen zur Verfügung, er wird für maximal 10 Semester + 2 Examenssemester gezahlt und beträgt im Höchstfalle 650 Euro monatlich.
Macht im schlimmsten Falle 46.800 Euro Gesamtkredit zzgl. 5-6 Prozent Zinsen aus, die in maximal 25 Jahren zurückgezahlt werden dürfen. Das wären dann 156 Euro pro Monat, zzgl. der noch nicht eingerechneten Zinsen.
Hört sich im ersten Moment gar nicht so arg an. Aber für 25 Jahre einen Kredit am Hals zu haben, oder lieber zügiger, aber mit wesentlich höherer monatlicher Belastung abzuzahlen, das ist eine Hypothek, mit der einem der Berufsstart schon ein bisschen verbittert werden kann, finde ich.
Ich würde jedenfalls lieber neben dem Studium arbeiten gehen. 😉 Ist auch der Berufspraxis förderlich.

Definition von Studium

Als Studium gilt die wissenschaftliche oder fachliche Ausbildung im Rahmen eines Vollzeit-Studiums an einer Hochschule, Fachhochschule oder staatlich anerkannten Fachschule, das aus einem Grund- und Hauptstudium besteht und mit einer Staats-, Diplom- oder Magisterprüfung abgeschlossen wird (das Hochschulrahmengesetz sagt dazu grundständiges Studium).

Ein Aufbau- oder Zweitstudium gilt ebenfalls als ordentliches Studium, wenn es wie ein grundständiges Studium mit einer Hochschulprüfung abschliesst.

Wird das Studium unterbrochen (z.B. Urlaubssemester), so gilt eine in diese Zeit fallende Beschäftigung nicht als während des Studiums ausgeübt.

Ein Weiterbildungsstudium, das einen Hochschulabschluss voraussetzt und einen zusätzlichen berufsqualifizierenden oder spezialisierenden Abschluss verleiht, gilt nicht als ordentliches Studium ebenso wie ein Promotionsstudium, da es nur der wissenschaftlichen Qualifikation nach Abschluss eines Studiums dient (laut Hochschulrahmengesetz sind das postgraduale Studiengänge).
Ausnahme: ein Promotionsstudium gilt unter bestimmten Voraussetzungen als Berufsausbildung in bezug auf ein weiterhin zu zahlendes Kindergeld.