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Berufshaftpflicht bei studentischen Umzugshelfern

27 März 2006 Keine Kommentare

Laut einer heute veröffentlichten dpa-Meldung empfiehlt die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, von studentischen Umzugshelfern den Nachweis einer beruflichen Haftpflichtversicherung zu fordern, da diese sonst nicht haftbar gemacht werden können, wenn beim Umzug etwas zu Bruch geht.
Ja, wie praktisch ist denn diese Anregung? Die meisten Studenten/Studentinnen gehen solcher Tätigkeit doch wohl kaum so regelmässig nach, dass sie als mit einem Umzugsunternehmen selbständig angesehen werden können.
Dann sollen sie aber für – salopp gesagt – die paar unregelmässig verdienten Kröten noch eine regelmässige Berufshaftpflicht abschliessen? Verzeihung, aber wie weltfremd ist das?
Den Schnäppchenumziehern sollte man in diesem Fall doch wohl eher raten, sich an ein Umzugsunternehmen zu wenden, das entsprechend entlohnt wird.

Bei meinem letzten Umzug habe ich mir auch ein paar studentische Helfer über die damals noch Arbeitsamt genannte Behörde vermitteln lassen. Wobei die Vermittlerin meine Frage nach einer Versicherung, mit der ich die Helfer für Unfälle absichern müsste, eher belächelte. Abgesehen davon, dass es ihr egal war, wie dunkelgrau das Entgelt für den Umzug geflossen ist. So ändern sich die Zeiten …

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