Beschäftigung in den Semesterferien II
26 Mai 2004
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Voraussetzung: Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt während des Semesters nicht mehr als 20 Wochenstunden, wird aber in den Semesterferien überschritten, der Verdienst liegt über 400 Euro monatlich.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung, in der Rentvenversicherung werden Beiträge fällig.
Bitte beachtet bei regelmässigen Beschäftigungen unbedingt die Erläuterungen zur Werkstudentenregelung.
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