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Diplomarbeit

26 Mai 2004 Keine Kommentare

Wer für die Anfertigung der Diplomarbeit „Kenntnisse in der betrieblichen Praxis“ erwirbt und dafür eine Vergütung erhält, für den wird das wie ein während des Studiums vorgeschriebenes Praktikum gewertet.
D.h. die Beschäftigung ist versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung – übrigens unabhängig von der Höhe der Vergütung.

Bitte beachtet in diesem Fall, dass ihr im Betrieb keine für das Unternehmen weiter verwertbare Arbeitsleistung erbringen, sondern nur im Rahmen eurer Diplomarbeit tätig sein dürft (die Festschreibung eines solchen Passus in den Arbeitsvertrag ist daher sehr nützlich ;-)).

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