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GEZ Gebührenbefreiung, so gez

2 Mai 2005 Keine Kommentare

Seit dem 1. April 2005 sind die Gebühren für Radio- und Fernsehempfang gestiegen und kosten jetzt für einen Fernseher 17,03 Euro/Monat bzw. für ein Radio 5,52 Euro/Monat. Zusätzlich fallen auch Computer mit TV-Karte oder Radiokarte unter die Gebührenpflicht. Ab Januar 2007 sollen sogar alle Rechner mit Onlinezugang gebührenpflichtig sein.
Pro Haushalt muss nur für ein (Auto-) Radio- und Fernsehgerät gezahlt werden; für Geräte in Ferien-, Zweitwohnungen, Wochenendhäusern, Gartenlauben, Wohnwagen sowie dienstlich genutzten Fahrzeugen sind allerdings Extragebühren fällig.

Studenten und Studentinnen sind normalerweise ebenfalls verpflichtet, GEZ-Gebühren zu entrichten.

Die beiden Ausnahmen:
Wohnt das studierende Kind noch im Haushalt der Eltern und verdient selbst weniger als der Sozialhilferegelsatz für Haushaltsangehörige – 331 Euro/Monat in Ostdeutschland bzw. 345 Euro/Monat in Westdeutschland -, dann sind seine Geräte gar nicht erst anmeldepflichtig.

Bafög-Empfänger, die nicht zu Hause leben, können sich von der Gebührenpflicht befreien lassen:
Antragsformulare bei Gemeinde-, Kreis-, Stadtverwaltung oder direkt bei der GEZ besorgen bzw. ausdrucken.
Ausfüllen, unterschreiben und zusammen mit dem Bafög-Bescheid per Post zur GEZ schicken. Einsendungen per email oder Fax werden nicht berücksichtigt.
Die Adresse: GEZ (Gebühreneinzugszentrale), 50656 Köln

Noch ein Tipp aus eigener leidvoller Erfahrung mit der GEZ: kopiert euren Antrag und schickt ihn per Einschreiben …

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