Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, wird der ab 1. Juli zusätzlich erhobene Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %, der von allen Arbeitnehmern allein getragen werden muss, nicht auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhoben.
Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, wird der ab 1. Juli zusätzlich erhobene Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %, der von allen Arbeitnehmern allein getragen werden muss, nicht auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhoben.