Kein zusätzlicher Krankenkassenbeitrag für Minijobs

Wie die Minijob-Zentrale mitteilt, wird der ab 1. Juli zusätzlich erhobene Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von 0,9 %, der von allen Arbeitnehmern allein getragen werden muss, nicht auf geringfügige Beschäftigungsverhältnisse erhoben.

[Minijob-Zentrale]

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