Neuer Beitrag zur studentischen Krankenversicherung
13 Juni 2005
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Normalerweise wird der Beitrag zur Krankenversicherung für versicherungspflichtige Studenten/-innen und Praktikanten/-innen zu Beginn des Wintersemesters festgelegt und bleibt bis zum Ende des nächsten Sommersemesters bestehen.
Durch den zusätzlichen Beitrag zur Krankenversicherung und die gesetzlich verordnete Beitragssatzsenkung wird dieses Jahr jedoch der Beitrag zur studentischen Krankenversicherung schon am 1. Juli neu ermittelt:
Bis zum Ende des Sommersemesters beträgt er einheitlich 48,00 Euro, ab dem kommenden Wintersemester 47,53 Euro.
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