Pendlerpauschale nur für Fahrten von der eigenen Wohnung

Liebe Steuerzahler und Steuerzahlerinnen,
bei Freund oder Freundin weilen, dem süssen nächtlichen Leben frönen, tags darauf trotzdem pflichtbewusst zur Arbeit fahren und dafür noch eine Pendlerpauschale kassieren – das geht nun wirklich nicht!

Hat jedenfalls das Finanzgericht Kassel im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die von der Wohnung der Schwiegereltern zur Arbeit fuhr.
Begründung: Das Gesetz sieht grundsätzlich nur Abfahrten von der eigenen Wohnung als anerkennungswürdige Werbungskosten vor.
Also: immer schön zu Hause bleiben.

[FG Kassel, AZ 13 K 3711/04 vom 25.08.2005]

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