Liebe Steuerzahler und Steuerzahlerinnen,
bei Freund oder Freundin weilen, dem süssen nächtlichen Leben frönen, tags darauf trotzdem pflichtbewusst zur Arbeit fahren und dafür noch eine Pendlerpauschale kassieren – das geht nun wirklich nicht!
Hat jedenfalls das Finanzgericht Kassel im Fall einer Arbeitnehmerin entschieden, die von der Wohnung der Schwiegereltern zur Arbeit fuhr.
Begründung: Das Gesetz sieht grundsätzlich nur Abfahrten von der eigenen Wohnung als anerkennungswürdige Werbungskosten vor.
Also: immer schön zu Hause bleiben.