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Praktikumsvertrag

15 Oktober 2004 Keine Kommentare

Da der rechtliche Status von Praktikanten/-innen nicht eindeutig geklärt ist, empfiehlt es sich, für ein Praktikum einen schriftlichen Vertrag abzuschliessen, in dem so essentielle Dinge wie Vergütung, Arbeitszeiten, Inhalte, Urlaub etc. geregelt werden können.
Pflichtpraktika fallen übrigens unter das Berufsbildungsgesetz, nach dem Praktikanten Anspruch auf eine Vergütung und Urlaub haben – zumindest theoretisch. Ein Vertrag empfiehlt sich dennoch, um in diesen Punkten Missverständnissen von vornherein aus dem Weg zu gehen. Ausserdem kann man so ja schon mal das Verhandeln üben. 😉
Speziell für Studierende hat die FU Berlin einen Mustervertrag als PDF zur Verfügung gestellt, die IG Metall fokussiert in ihrem Mustervertrag (PDF) auf den Ingenieurbereich (auch als Word-Doc abrufbar), andere Hochschulen/Fachhochschulen bieten ebenfalls Musterverträge an.

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