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Rentenversicherungsbeitrag 2006, Höhe und Zahlungsfristen

9 Juli 2005 Keine Kommentare

In einer Pressemitteilung vom 08.07.2005 teilt Frau Ulla Schmidt mit, dass der Bundesrat dem Beitragsentlastungsgesetz zugestimmt habe und dieses zum 01.01.2006 in Kraft treten werde.
Der Beitrag zur Rentenversicherung, zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu leisten, bleibe stabil bei 19,5 % vom Bruttolohn.

Und dann wird erklärt, wie man das hinbekommen hat:
Ab 2006 haben Arbeitgeber die Sozialabgaben nicht erst 10 bis 14 Tage nach der Gehaltszahlung abzuführen, sondern grundsätzlich zum Ende des Monats.
Um unbillige Härten z.B. für mittelständische Unternehmer zu vermeiden, darf wegen der quasi doppelt zu zahlenden Abgaben im Monat Januar 2006 – einmal der Beitrag für Dezember 2005 und Ende Januar der Beitrag für Januar 2006 – der Beitrag für Januar 2006 auf die nächsten sechs Monate verteilt werden.

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