Steuerliche Änderungen ab 1. Januar 2005
24 Januar 2005
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Das wichtigste in Kürze:
Der Eingangssteuersatz sinkt von 16 auf 15 %.
Der Spitzensteuersatz sinkt von 45 auf 42 %.
Der Grundfreibetrag beträgt wie schon in 2004 auch weiterhin 7.664 Euro.
Alle weiteren steuerlich relevanten Änderungen , z.B. zum häuslichen Arbeitszimmer oder zur Kraftfahrtzeugsteuer sind direkt beim Bundesfinanzministerium nachlesbar.
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