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Übersicht: Praktikumsregelungen

26 Mai 2004 Keine Kommentare

1. Nicht vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:

1.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

1.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat allerdings die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung und Rentenversicherung abzuführen.

1.3 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt über 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungspflichtig als Arbeitnehmer in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

2. Nicht vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums:

2.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet während des Studiums statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Anmerkung: Sofern keine Familienversicherung besteht, sind natürlich Beiträge zur studentischen Krankenversicherung zu leisten.

2.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet während des Studiums statt und es wird ein Entgelt bis 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Als geringfügige Beschäftigung versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber hat die üblichen Pauschalbeiträge für geringfügig Beschäftigte zur Krankenversicherung abzuführen. Aufgrund einer Sonderregelung sind aber keine pauschalierten Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen.

2.3 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung nicht vorgeschrieben, findet während des Studiums statt und es wird ein Entgelt über 400 Euro monatlich dafür gezahlt.
Beurteilung: Es gilt die Werkstudentenregelung, z.B. nicht mehr als 20 Stunden pro Woche, in der Rentenversicherung als Arbeitnehmer pflichtversichert etc. (s.a. Werkstudentenregelung)

3. Vorgeschriebenes Praktikum vor Studienbeginn bzw. nach Studienende:

3.1Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird kein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Das Praktikum wird wie eine Berufsausbildung gewertet und ist versicherungspflichtig in Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.
In der Kranken- und Pflegeversicherung ist eine besondere Versicherung als Praktikant notwendig, eine bestehende Familienversicherung hat allerdings Vorrang.
Ohne Entgelt wird für die Berechnung des Beitrages zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ein fiktives Entgelt zugrunde gelegt, das in 2004 monatlich
24,15 Euro in den alten Bundesländern einschl. Berlin West und
20,30 Euro in den neuen Bundesländern einschl. Berlin Ost beträgt.

3.2 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- bzw. Prüfungsordnung vorgeschrieben, findet vor Studienbeginn oder nach dem Studienende statt, es wird ein Entgelt dafür gezahlt.
Beurteilung: Das Praktikum wird wie eine Berufsausbildung gewertet und ist deshalb versicherungspflichtig in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung.

4. Vorgeschriebenes Praktikum während des Studiums:

4.1 Voraussetzung: Das Praktikum ist in der Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben und findet während des Studiums statt.
Beurteilung: Versicherungsfrei in Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung und Rentenversicherung, unabhängig von der Dauer des Praktikums bzw. Höhe des Entgeltes.

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