Ein vom Aktionsbündnis gegen Studiengebühren in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Münsteraner Verwaltungsjuristen Wilhelm Achelpöhler kommt zu dem Ergebnis:
[…] bescheinigt den verschiedenen bundesdeutschen Gesetzentwürfen zur Einführung von Studiengebühren schwere verfassungsrechtliche Mängel.
Verfassungswidrig sei unter anderem die fehlende Übergangsfrist für bereits eingeschriebene Studenten und Studentinnen sowie eine mangelnde Abstimmung mit bestehenden Bafög-Regelungen.
Sag‘ ich doch schon die ganze Zeit …